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Verkaufen? Wie berechnet ihr die Sachen, die ihr verkauft?

  • Ich habe da andere Informationen.


    Ein Gewerbe wird angemeldet um wirklich Geld zu verdienen. Man muss natürlich Buch führen über Einnahmen und Ausgaben.
    Diese werden ja jährlich überprüft. Wenn aber nach mehreren Jahren nicht wirklich ein Anstieg bzw. nicht mehr als über einen gewissen Betrag hinaus Geld eingenommen wurde,
    gilt dieses Gewerbe mehr als Hobby, als wirklich einem finanziellen Zweck.
    Man darf ja schließlich auch für 400€ steuerfrei arbeiten gehen.
    Wenn also jemand einen Obulus für seine Arbeit haben möchte, ist das nicht unmöglich, aber man sollte es abklären lassen.
    Einfach mal beim Finanzamt nachfragen, wie man das regeln kann.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss


    Immanuel Kant


    Und zum Schluss, grüße ich alle, die mich kennen
    Stephi :)

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  • Man darf ja schließlich auch für 400€ steuerfrei arbeiten gehen.


    Ähm... die Steuern plus Sozialabgaben für den 400 € Job zahlt der Arbeitgeber

    Liebe Grüße Andrea


    Freundschaft ist wie eine Tür, die niemals zu ist.
    Manchmal klemmt sie, manchmal knarrt sie,
    aber immer ist sie offen.

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  • Tja, genau das ist, was ich meinte mit "die Grundlagen wirtschaftlichen Rechnens" beherrschen .... Wenn ich mir die Preise bei diversen Plattformen manchmal ansehe, komme ich nicht umhin, Gelüste zu entwickeln nach den entsprechenden Finanzamt-Telefonnummern zu googlen :2cent:


    Oder manche Kunden meinen man ist nur blöd.
    Eine Anekdote, die ich im Sommer erlebt hatte:
    Ich vertreibe eine Anleitung/Ebook zu 7,50 € um eine Tasche
    Kaufanfrage:


    Hallo,


    ist die Farradlenker Tasche auch für Erwachsene und passt da ein kleiner Hund von 4 Kg rein :-))



    Nachdem ich der Dame erklärt hatte für welchen Korb das Schnittmuster ist ( obwohl das schon sehr deutlich im Text formuliert war) bekam ich folgende Antwort


    Lieben Dank,


    nun habe ich erst gesehen das man das selber machen muss und diese gar nicht kaufen kann - schade die selber zu nähen dafür habe ich keine Nerven :-)))
    Dennoch ganz lieben Dank


    Sie dachte wohl allen Anschein, sie könnte diese Tasche für 7,50 € kaufen:rofl::rofl::rofl:

    Liebe Grüße Andrea


    Freundschaft ist wie eine Tür, die niemals zu ist.
    Manchmal klemmt sie, manchmal knarrt sie,
    aber immer ist sie offen.

    • Offizieller Beitrag


    Nicht ganz. Du unterliegst dem Einkommenssteuergesetz, sobald Du:

    • selbstständig,
    • wiederholt,
    • und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.


    Bei der Gewinnerzielungsabsicht reicht die Absicht. Erst wenn nach einigen Jahren sich heraussstellt, dass Du keinen Gewinn erzielst kann es als Liebhaberei eingestuft werden. Demnach wärst Du dann gewerblich unterwegs.


    Quelle: Einkommenssteuergesetz in diesem Falle hier auf Wikipedia Einkünfte aus Gewerbebetrieb

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  • Das Finanzamt mag das Gewerbe noch lange als sogenannte Liebhaberei abtun, während es Handelskammer und Gerichte längst als gewerblich ansehen, da greifen alle Verbraucherschutzrechte, Widerrufsrecht, Textilkennzeichnungsverordnung uswusf.


    Zur Abwehr der "Kannst Du mir mal Hosekürzen, Vorhänge nähen usw...."-Frage hab ich mal gelesen "Fragst Du Picasso, ob er Dir den Keller weißelt?", natürlich mit nem Augenzwinkern. Außerdem weise ich gerne darauf hin, dass bei mir noch etliche Meter eigener Vorhang ungenäht rumliegen, weil ich viel lieber andere Sachen nähe.

    Liebe Grüße von Schokolaaade!


    Ich nähe auf einer W6 n3300 und einer W6 Overlock.


    Auf meinem Blog könnt Ihr die Ergebnisse begutachten.

  • Wie ich Euren Kommentaren entnehme muss man also entweder verschenken oder Gewerbe anmelden?
    Dazwischen gibt es nichts?


    So ist es.
    Alles was es da eventuell dazwischen gäbe, würde man in einem öffentlichen Forum nicht diskutieren wollen.
    Das wäre dann die Anleitung zur Schwarzarbeit.:D


    Gruß
    Benzinchen

    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

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  • Also tut mir leid, den ganzen Antworten, die schreiben, dass es zwischen Tauschen und einen Gewerbebetrieb anmelden keine Möglichkeit gäbe, kann ich nicht beipflichten. Wie schon geschrieben wurde, betreibt grob gesagt derjenige ein Gewerbe, der eine selbständige Tätigkeit planmäßig und auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt.
    Nun kommt es also drauf an wie dein Fall liegt: Passiert es eben manchmal, dass Leute, die davon gehört haben, dass du nähen kannst, dich ansprechen, ob du irgendetwas für sie anfertigen kannst und du überlegst dann: Hab ich generell Lust für die Person zu nähen, gefällt mir das Projekt etc. und danach entscheidest du, dann spricht das gegen eine planmäßig ausgeübte Tätigkeit. Rechnest du mittlerweile mit Aufträgen und nimmst diese in der Regel auch an, ist die Tätigkeit eher planmäßig.
    Ob du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, bemisst sich auch nicht danach,ob du die Gegenleistung in Geld erhältst oder in Wertgegenständen (zB ist es egal, ob dir deine Nachbarin zwei Gläser Honig in die Hand drückt oder zehn Euro). Jeder Kaufvertrag ist nämlich eigentlich ein Tauschvertrag mit der Besonderheit, dass eine der beiden Leistungen immer in Geld besteht.
    Da du ja nicht einmal weißt, wie du deine Werke berechnen sollst, hört sich das für mich eher so an, als würdest du das Nähen eben als Liebhaberei betreiben und nicht in der Absicht, Gewinn zu erzielen (Du nähst also, weil es dir Spaß macht und willst dabei aber nicht auf deinen Ausgaben sitzen bleiben; nicht: Du nähst Auftragsarbeiten, um dadurch Geld zu verdienen). Das musst du nicht als Gewerbe anmelden.


    Das Ganze kann sich natürlich ändern, wenn sich deine Haltung ändert, das heißt du tatsächlich planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht nähst. Ein Indikator zB für das Finanzamt um das zu beurteilen ist sicherlich in welchem Umfang du das machst.


    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich. Falls hinter deiner Frage natürlich die Überlegung stehen sollte das Ganze unter den genannten Aspekten auszuweiten, solltest du dann selbstverständlich ein Gewerbe anmelden.

    Viele Grüße
    Antonia

    Einmal editiert, zuletzt von Antonia ()

  • naja, wer ohne Gewinnerzielungsabsicht näht, also quasi verschenkt, macht anderen das Geschäft kaputt. Und dann ist es nur rechtens, wenn man jemanden mal wegen Schwarzarbeit anzeigt.


    Und wenn man schon anfängt sich zu fragen, wie man es berechnen soll, dann sind es mehr als nur mal drei bis fünf Teile für die man einen Gegenwert sehen will.

    "lass die Sonne rein ... "

    ... und Grüße

    Doro :laola:

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  • Wie ich Euren Kommentaren entnehme muss man also entweder verschenken oder Gewerbe anmelden?
    Dazwischen gibt es nichts?


    Eigentlich nicht - und diese "sogenannte" Liebhaberei legt eh das Finanzamt fest.


    Ein Glas Honig vom Imker kostet bei uns hier 3 Euro. :confused:


    Und auch bei Bekannten und Freunden sollte man sich nicht so leichtfertig auf das Nähen für ein Dankeschön einlassen, denn das bleibt dann auch noch oft aus.

    LG
    Veronika
    (die Nähbücher nur noch für sich selber liest)

  • naja, wer ohne Gewinnerzielungsabsicht näht, also quasi verschenkt, macht anderen das Geschäft kaputt. Und dann ist es nur rechtens, wenn man jemanden mal wegen Schwarzarbeit anzeigt.


    ??? Ähm, und die welche tauschen gegen Honig oder wasweissich machen anderen das Geschäft nicht kaputt? Ihr habt manchmal wirklich eine komische Logik.


    Danke Antonia, das klingt wirklich plausibel, ist die einzig hilfreiche Anwort in dem Thread.

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  • Danke Antonia, das klingt wirklich plausibel, ist die einzig hilfreiche Anwort in dem Thread.


    Ich finde, es gab mehr als eine hilfreiche Antwort.... :confused::rolleyes: (Nicht falsch verstehen, aber bei solchen Äußerungen denke ich manchmal, dass bei der nächsten Frage vielleicht niemand mehr antwortet, weil man sich an jene erinnert.... :o. Und alle die hier schreiben, versuchen dir zu helfen.)


    Die Frage wie das bei dir vor Ort ist, wird dir aber, wie schon ein paar Mal erwähnt, am besten und rechtlich abgesichert, dein Finanzamt beantworten. Die beißen auch nicht, wenn man da anruft und fragt. ;)

    Liebe Grüße,
    Su
    (früher als Suulchen unterwegs)



    “I don't care if you're black, white, straight, bisexual, gay, lesbian, short, tall, fat, skinny, rich or poor. If you're nice to me, I'll be nice to you. Simple as that.” ― Eminem

    3 Mal editiert, zuletzt von Su ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo


    also, mir platzt da ehrlich gesagt immer gleich der Kragen. Nach 16 Jahren im Online-Geschäft kann ich solche Aussagen einfach nicht mehr hören :motz:


    Selbst wenn sich nach Jahren herausstellt, dass kein Gewinn erzielt wird - dann bestimmt es das FINANZAMT, ob es Liebhaberei ist und nicht DU oder ICH..........!!!!


    Und wenn das Finanzamt meint, es ist Liebhaberei, dann ist es immer noch ein Gewerbeschein. Und damit sind bestimmte Verpflichtungen fällig - IHK, Krankenkasse, Gewerbemüll, Textil-BG, Handwerkskammer und was sonst noch.


    Dazu kommen bestimmte Verantwortungen, die man als Gewerbetreibender eben auch noch hat: Impressumspflicht, AGB, Rücknahmeverpflichtung, Verpackungsverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, CE-Kennzeichen, Medizinproduktegesetz (für jedes läppische Kirschkernkissen!), eventl. Steuerberater, rechtliche Beratung (ich sag nur Abmahnewellen!) und so weiter und so fort.


    Und JEDER der meint, das deklariert er mal eben selbst als Liebhaberei, macht das SCHWARZ! Und das ist strafbar! Und wer was anderes behauptet, ist einfach nicht richtig informiert.


    So, und jetzt dürft ihr gern auf mich einprügeln.........

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  • Davon abgesehen gibt hier ohnehin keine rechtsverbindliche Antwort.... das sind alles Hinweise, man kann sich natürlich den passenden Inhalt aussuchen, die Verantwortung für das eigene Handeln übernimmt man dennoch selber....

    Bin wieder zurück :)
    Liebe Grüße - Dagmar


  • Nun sind es aber schon die Freunde der Freunde, derer Freunde.....ihr wisst schon :p


    die Frage danach beantwortet sich ja auch schon dadurch, dass man, ginge es mal eben um das Fenster putzen oder große Kehrwoche machen, das nicht für diese tun würde. Nur beim Nähen macht man das plötzlich für lau.


    Und nur, weil man hier nicht liest, was man hören will, muss es noch lange nicht falsch sein.


    Ich weiß jedenfalls, warum ich nichts für Geld nähe. Andere dürfen aber gerne ihre eigenen Erfahrungen machen.


    Ansonsten wünsche ich einfach viel Spaß beim Nähen.

    "lass die Sonne rein ... "

    ... und Grüße

    Doro :laola:

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  • Und JEDER der meint, das deklariert er mal eben selbst als Liebhaberei, macht das SCHWARZ! Und das ist strafbar! Und wer was anderes behauptet, ist einfach nicht richtig informiert.


    So, und jetzt dürft ihr gern auf mich einprügeln.........



    Also mir liegt es fern auf dich einzuprügeln! Aber ich denke anhand dessen was ich geschrieben habe kann die Threaderstellerin am besten selbst beurteilen, ob sie nun ein Gewerbe betreibt oder nicht. Selbstverständlich schadet es auch nichts, mal beim Finanzamt oder der IHK nachzufragen. Aus den Informationen, die sie uns gegeben hat, kann man nicht abschließend beurteilen, ob sie nun planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht näht oder nicht. Im übrigen habe ich ihr nicht empfohlen einen Onlinevertrieb ihrer Sachen als Liebhaberei anzugeben - deine Situation und ihre sind meines Erachtens zwei ganz verschiedene paar Schuhe.
    Vielleicht hilft es, meine Antwort erst mal in Ruhe zu lesen, bevor du deinen Kragen platzen lässt:).

    Viele Grüße
    Antonia

    • Offizieller Beitrag

    Antonia,


    damit meinte ich nicht dich - sondern die Situation im Allgemeinen. Und ist ja auch nicht so, dass ich nicht schon oft genug Prügel bezogen hätte - weil ich eben das schreibe, was die meisten nicht lesen wollen. Die meisten wollen nämlich nur einen "Freibrief", dass es ja garnicht so schlimm ist, mal eben so nebenher schwarz zu verkaufen :mad: Und wenn dann was anderes geschrieben wird, sind sie noch beleidigt :skeptisch:


    Damit meinte ich jetzt aber niemand personenbezogen hier, sondern eben die Allgemeinsituation - und in 16 Jahren sind mir eben genug untergekommen....

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  • Jetzt noch mal eine Zwischenfrage. Weiter oben wurden schon mal die sogenannten Tauschringe erwähnt.
    Bewegt man sich da dann in einer rechtlichen Grauzone?


    Grundsätzlich habe ich da nämlich in Erwägung gezogen, so einem Tauschring beizutreten. Ganz einfach aus dem Grund, dass ich zum Beispiel Hilfe bräuchte beim Anbringen von Deckenleuchten, der Reparatur eines Schrankes und lauter solche an sich heimwerklichen Tätigkeiten, die ich selber nicht auf die Reihe bekomme. Als Gegenleistung kann ich dann halt die Dinge anbieten, die ich kann: nähen, putzen, Büroarbeiten etc.


    Aber ist das tatsächlich auch alles so in Ordnung? Denn letztendlich nehme ich ja da auch dem gewerblichen Änderungsschneider die Arbeit weg (oder dem Elektriker, den ich mir aber sowieso nicht leisten kann)

    • Offizieller Beitrag

    Ja, Tauschringe sind eine Grauzone. Nachbarschaftshilfe ist in Ordnung. Also alles im Rahmen, solange es da nicht mit Bargeld abgeglichen wird.

    *diesistkeinerechtsverbindlicheAuskunft*

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  • Diese Tauschringe sind in Berlin sehr beliebt und, soviel mir bekannt ist, läuft das unter Nachbarschaftshilfe.


    Zitat Kreuzberger Tauschring:

    Zitat

    Der Kreuzberger Tauschring ist eine Selbsthilfeinitiative zur Förderung der Nachbarschaftshilfe und der sozialen Ökonomie. Er ist ein selbstverwaltetes Projekt, das auf kooperativen Umgangsformen und transparenten Strukturen basiert.


    Für mehr Info kannst Du Dir ja die Teilnahmebedingungen durchlesen, falls Interesse besteht. PDF

  • stadtteilbeschränkte Tauschringe kann man ja als Nachbarschaft ansehen. Es gibt aber Tauschringe mit einem größeren "Einzugsgebiet"

    "lass die Sonne rein ... "

    ... und Grüße

    Doro :laola:

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