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Verkaufen? Wie berechnet ihr die Sachen, die ihr verkauft?

  • Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung ausgelegte Tätigkeit, die des Gewerbescheines bedarf.


    Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das wie von dir schon angemerkt aufgrund des geringen Umsatzes nach §19 UStG von der UMSATZ-Steuer befreit ist. Kleingewerbe ist also steuerrechtlich eine Sonderform des Gewerbes... Aber eben auch ein Gewerbe.


    Der Unterschied zwischen Kleingewerbe (nach §19 von der USt befreit) und normalem Gewerbe (UStpflichtig) und Liebhaberei ist allein die Einstufung des Gewerbes beim Finanzamt.


    Alle 3 unterliegen sonst den gleichen rechtlichen Bestimmungen. Gewerbe ist Gewerbe - nur die Besteuerung ist unterschiedlich.


    Ok, dann habe ich alles richtig verstanden.
    Mir fiel nur immer wieder auf, dass hier im Thread so das Kleingewerbe betont wurde.


    Gruß
    Benzinchen

    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

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  • Und jetzt kommen dann erschwerend noch diese Tauschringe hinzu. Die, die ich mir so angeschaut habe, sind alles eingetragene Vereine. Aber ist man damit schon auf der rechtlich sicheren Seite? Vermutlich wird niemand etwas sagen, wenn ich mir von einem Vereinsmitglied dort die Lampen aufhängen lasse und im Gegenzug für ein anderes Vereinsmitglied ein paar Einkäufe erledige und einem anderen Vereinsmitglied die Fenster putze. Aber was ist wenn der Lampenaufhänger jede Woche 20 Stunden lang Lampen aufhängt? Er bekommt dafür so viele "Punkte" auf seinem Tauschringkonto, dass er sich davon ein anderes Vereinsmitglied als dauerhafte Putzhilfe einstellen kann.


    Vermutlich kommt das so alles gar nicht in Wirklichkeit vor und ich mache mir da zu viele Sorgen. Aber trotzdem finde ich das nach wie vor alles erschreckend kompliziert


    Ist zwar im Prinzip OT...



    Geh doch einfach mal hin, zu einem unverbindlichen Tauschring-Treffen.
    Solche finden hier bei uns einmal im Vierteljahr statt.
    Neulinge können sich informieren und wenn man beitritt, kann man auch wieder austreten, falls einem das ganze zuviel wird, oder es einem doch nicht gefällt.


    Ich war mal da, ist schon Jahre her und bin nicht beigetreten.
    Als meine Talente hätte ich Nähen, Stricken, Bügeln, kochen .... angeben können.


    Ich konnte mir aber einfach nicht vorstellen, das mit mir überwiegend unbekannten Leuten zu tauschen gegen "einkaufen oder Elektrikertätigkeiten" oder was weiß ich noch.
    In dem Bürgerzentrum in dem ich gearbeitet habe, haben wir dem Tauschring die Räume kostenlos zur Verfügung gestellt und dafür "Talente" erhalten.
    Einmal pro Jahr wurden wir dafür mit einem "Italienischen Buffet" verwöhnt.
    (Wir mussten nur die Zutaten bezahlen, nicht die Herstellung).


    Eine Bekannte war Mitglied für ein Jahr hatte aber kaum Einsätze....
    Manche Talente sind kaum gefragt.

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  • Ok .... der Punkt geht an dich. War ein doofes Beispiel. Also ersetzen wir Kind durch Hund? Oder sonst was halt ..... Gefälligkeiten, die man in der Nachbarschaft, im Freundeskreis, in der näheren und ferneren Familie halt mal so macht.

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  • Hallo,


    Also ersetzen wir Kind durch Hund? Oder sonst was halt ..... Gefälligkeiten, die man in der Nachbarschaft, im Freundeskreis, in der näheren und ferneren Familie halt mal so macht.


    Es gibt den Begriff der Nachbarschaftshilfe... klar ist die Abgrenzung zur Schwarzarbeit in einigen Fällen schwer und Dein Beispiel doch recht weit hergeholt... ;) Das müsste vermutlich ein Jurist und ein Steuerberater ganz genau auseinandernehmen...
    Aber Tauschringe (verantwortliche Tauschringe weisen auf mögliche Gefahren hin und erlauben auch nicht alle Arten von Tätigkeiten). Wichtig ist es auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung zu haben, wenn Du arbeiten im Rahmen eines Tauschringes oder Nachbarschaftshilfe übernimmst - wobei eine Haftpflichtversicherung eigentlich immer vorhanden sein sollte.


    Ich denke, Du machst Dir da einfach zuviele Gedanken... klar, jetzt kommt der Hinweis, wenn was schief geht - ja, das kann passieren!
    Aber egal, ob Du z.B. einen Freund, Deinen Onkel oder einen Nachbarn bittest Dir die Lampen anzubringen... oder eben einen Tauschringpartner, das Haftungsproblem ist im Falle eines Falles identisch. Würde also bedeuten, keine Hilfe von niemanden anzunehmen...


    Informationen rechtlichen Sachen bei Tauschringen gibt es massenweise im Internet - z.B. hier: http://www.ressourcen-tauschring.de/pink.html - dort findest Du auch eine Abgrenzung zur Schwarzarbeit


    Und zum Gewerbe im allgemeinen, gerade was verkaufen betrifft - hier zählt für mich der Spruch: "Ein bisschen schwanger geht auch nicht" - so ist es auch mit dem Verkauf, egal ob 100 Teile im Monat oder 1 Teil... Herstellung und Verkauf ist eine gewerbliche Tätigkeit (jetzt mal die künstlerische, freiberufliche Schiene bzw. den gelegentlichen Verkauf von gebrauchten Sachen bei Ebay ausgenommen). Beim Verkauf gibt es im Gegensatz zur Nachbarschaftshilfe keine "Grauzone" zur Schwarzarbeit - ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit für mich, punkt.
    Und ob Kleingewerbe oder nicht, das ist eine persönliche Entscheidung... welche ich nach entsprechender Beratung und auseinandersetzen mit dem Thema leicht treffen kann.
    Hilfe gibt es bei vielen Informationsveranstaltung der Kammern, sonst. Institutionen, Steuerberatern usw. - aber ich habe immer wieder das Gefühl, dass einige hören wollen, naja bei zwei, drei Teilen nur um Dein Hobby zu finanzieren, brauchst Du kein Gewerbe... und dann verliert sich die Diskussion in viele Details...


    Nichts für ungut...


    Lieben Gruß
    Trixie

  • Schau Dich mal auf Dawanda um.
    Wer da mal rechnet, was so manche dort pro Stunde höchstens verlangt (abzüglich Material & Co.) verzichtet wohl eher aufs Gewerbe.
    Dann lieber frei nach dem Motto: gib, was Du meinst, dass es wert ist.

    Liebste Grüße
    kade

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  • Dann lieber frei nach dem Motto: gib, was Du meinst, dass es wert ist.


    Streng genommen ist es dann aber noch immer ein Gewerbe... Du gibst in diesem Fall nur die Verantwortung der Werteinschätzung und Preisgestaltung an deinen Kunden weiter... Wenn du bei ebay Sachen extra für den Verkauf/Auktion anfertigst bzw. halt zuvor einkaufst, wirst du auch zum gewerblichen Verkäufer, selbst wenn du es für den Startpreis von einem Euro einstellst und abwartest, was am Ende bei rumkommt... ;)


    Friedafröhlich:


    Ja, das Beispiel war aber auch nicht ganz fair... Ich BIN nämlich Tagesmutter... :D

  • Ich denke, Du machst Dir da einfach zuviele Gedanken.


    Das entspricht meinem Naturell ;)


    Ich hab mir den Link jetzt mal durchgelesen und denke, dass ich es mal wagen werde bei meinem örtlichen Tauschring vorbei zu schauen .... irgendwie müssen die Lampen ja an die Decke ;)

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  • Friedafröhlich
    Hallo ,
    ich bin seit zehn Jahren in einem Tauschring . Bei uns hat jeder eine private Haftpflichtversicherung. Wir haben sie allerdings noch nie gebraucht. Schau dir die Leute doch einfach mal an.
    LG
    suhim

  • Und wenn man schon anfängt sich zu fragen, wie man es berechnen soll, dann sind es mehr als nur mal drei bis fünf Teile für die man einen Gegenwert sehen will.


    Sorry, aber sowas lasse ich mir echt nicht unterstellen!
    Ich meinte einfach nur, das ich meine Kosten (Stoffe usw.) wieder halbwegs raus hab.

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  • Sorry, aber sowas lasse ich mir echt nicht unterstellen!
    Ich meinte einfach nur, das ich meine Kosten (Stoffe usw.) wieder halbwegs raus hab.


    Hallo, aber genau das ändert dann nichts, dass es gewerblich ist - und Zeit, die investiert wird um etwas herzustellen sind auch Kosten. Und ganz ehrlich, wenn das jemand nicht einrechnet, dann schadet er/sie damit allen, die darauf angewiesen sind ihren Lebensunterhalt damit zu verdienen. Das finde ich noch viel schlimmer, weil die Preise "verdorben" wenn solche real entstehenden Kosten nicht mit einberechnet werden.


    Lieben Gruß
    Trixie

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  • ...ich glaube, damit wirst du dich auf die Dauer am wohlsten fühlen ;)...


    Verschenke, was du gerne verschenken möchtest an Menschen, die es dir wert sind :)!

    Beste Grüße aus Schleswig-Holstein
    Steffi


    Meine Devise: "...close enough to perfect for me!"
    (nach einem Song der Country-Band ALABAMA)


    Mein Blog: Das Landei

  • Eigentlich nicht - und diese "sogenannte" Liebhaberei legt eh das Finanzamt fest.


    Ein Glas Honig vom Imker kostet bei uns hier 3 Euro. :confused:


    Und auch bei Bekannten und Freunden sollte man sich nicht so leichtfertig auf das Nähen für ein Dankeschön einlassen, denn das bleibt dann auch noch oft aus.




    Bei uns € 4,50 und das finde ich in Ordnung, da steckt nämlich auch sehr viel Arbeit drin.
    LG Eva-Maria

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  • Bei uns € 4,50 und das finde ich in Ordnung, da steckt nämlich auch sehr viel Arbeit drin.
    LG Eva-Maria


    Bei uns kommt es drauf an. Aber wenn ich Frühtracht will kauf ich eben keine Akazie. Um es mal diplomatisch zu sagen: Es kommt auch drauf an... :D

    Dirk - des Teufels nackter KofferNÄHER 2.0 ...

    (Alt und müffelig.)

  • Streng genommen ist es dann aber noch immer ein Gewerbe... Du gibst in diesem Fall nur die Verantwortung der Werteinschätzung und Preisgestaltung an deinen Kunden weiter... Wenn du bei ebay Sachen extra für den Verkauf/Auktion anfertigst bzw. halt zuvor einkaufst, wirst du auch zum gewerblichen Verkäufer, selbst wenn du es für den Startpreis von einem Euro einstellst und abwartest, was am Ende bei rumkommt... ;)


    Kann man so sehen. Man könnte auch sagen, ich mache demjenigen ein Geschenk und er macht mir eines.


    Aber das wäre jetzt müßig denn es bleibt Grauzone.

    Liebste Grüße
    kade

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  • Kann man so sehen. Man könnte auch sagen, ich mache demjenigen ein Geschenk und er macht mir eines.


    Aber das wäre jetzt müßig denn es bleibt Grauzone.


    Rechtlich gesehen ist es eben kein Geschenk.


    Wenn man den rechtlichen Begriff der Schenkung heran zieht, und darauf läuft es im Grunde dann hinaus, dann ist eine Schenkung ein Rechtsgeschäft, das zwar beidseitig ist, sprich der Schenkende macht ein Angebot und der Beschenkte muss es annehmen. Allerdings ist die Schenkung das einzige Rechtsgeschäft, bei denen der Beschenkte nicht irgendwelche Pflichten zu erfüllen hat. Deshalb ist die Schenkung rechtlich gesehen auch das einzige Rechtsgeschäft, das selbst nicht geschäftsfähige, also Kinder annehmen können... ;)


    In dem Moment, wo dein Tauschpartner mit Materialien oder einem vorher nicht einschätzbaren Geldbetrag für die Einhaltung einer Vertragspflicht entlohnt wird, handelt es sich nicht mehr um eine Schenkung... Und du kannst die beiden Vorgänge nur dann voneinander getrennt betrachten, wenn jeder der beiden jederzeit die Möglichkeit hätte, seine Schenkung auch einfach wegfallen zu lassen... Wenn also die Pflicht bzw. der kausale Zusammenhang hinter der Aktion nicht vorhanden ist. ;)

  • Friedafröhlich
    Hallo ,
    ich bin seit zehn Jahren in einem Tauschring . Bei uns hat jeder eine private Haftpflichtversicherung. Wir haben sie allerdings noch nie gebraucht. Schau dir die Leute doch einfach mal an.
    LG
    suhim


    Und was ist wenn einer der Tauschpartner eine Lampe anschließt und einen Fehler macht und dadurch dann ein Kabelbrand mit weiteren Schäden entsteht? Zahlt das dann die private Haftpflicht auch? Ich denke eher nicht. Ich wäre bei so etwas wirklich vorsichtig.

    Liebe Grüße
    Christa


    Das einzige Tier was in Deutschland nicht vorkommt, ist die Katze unterm Sofa wenn man sie ruft

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