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Wie teuer darf eine Inspektion an einer Nähmaschine sein.

  • Ihr Lieben,


    ich habe eine wunderbare Bernina Record 730. Die habe ich mal gebraucht für 35,- Euro gekauft und sie ist toll!
    Vor kurzem habe ich sie, da sie seit sie in meinem Besitz ist noch nie beim Nähmaschinendoktor war mal zu einem gebracht weil sie auch etwas schlechter nähte. Irgendwie meinte ich fehlte etwas Power.
    Kurz gesagt getan. Habe sie weg gebracht und dem Nähmaschinenspezialist gesagt, dass ich Zeit hätte zu warten, ich habe noch zwei andere Nähmaschinen.
    Nach ca. drei Wochen rief er mich dann an und meinte sie sei nun fertig, ich kann sie abholen und die Inspektion kostet: sage und schreibe:
    186,55 Eurosse!!!
    Das fand ich nun doch "etwas" viel. Okay ich bin Laie aber ich finde wenn so ein Betrag fällig wird sollte man die Kundin doch vorher mal fragen ob sie das bezahlen will oder kann???
    Was meint Ihr?
    Ich will hier nicht die Rechtfertigung der Reparatur anzweifeln davon habe ich keine Ahnung. Aber kontrollieren kann ich das auch nicht :nerd:


    Hier ist mal ein Ausschnitt aus der Rechnung:


    bernina-inspektion.jpg

    Herzliche Grüße aus Recklinghausen sendet Euch Ursel!


    Das Lächeln dass Du morgens aussendest kehrt abends zu Dir zurück ;)

  • Das ist ja nun keine Inspektion im klassischen Sinne. Das sind ja Reparaturen angefallen ... und zwar nicht zu knapp.
    Dafür sind die Kosten auch gerechtfertigt.
    Besser wäre es natürlich gewesen, wenn man vorher einen Kostenvoranschlag vereinbart hätte (wäre auch nicht kostenlos gewesen, weil ja mit Arbeitszeit verbunden)
    Dann hättest du noch immer sagen können, ob dir die Maschine so viel Wert ist oder nicht.

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  • sehe ich auch so

    The 3 Laws of The Multispheres...


    #1: If it's supposed to move and doesn't: WD-40.
    #2: If it moves and it's not supposed to: Duct Tape
    .#3: Everything else: Baking Soda.


    Matth. 5,1 - 7,29

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  • ...ich finde die einzelnen Posten jetzt nicht einmal übertrieben :confused:...das entspricht nahezu einer Revision! ...und das ist für eine Record 730 allemal lohnend!...in CH hätte das locker das Doppelte gekostet ;)


    ...die Frage ob Kostenvoranschlag ja/nein ist wirklich berechtigt...

    Gruss aus der Schweiz
    Stefan

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  • Also für das, was alles gemacht wurde, scheint es mir wirklich angebracht zu sein. Allerdings hätte ich mich ohne Vorwarnung bei dem Betrag wohl auch erstmal setzten müssen. Wäre wirklich besser gewesen, sie hätten mal nachgefragt, ob das alles gemacht werden soll.


    Näht sie denn jetzt wenigstens wieder schön und toll und ...?

    Schöne Grüße
    Heike

  • Das fand ich nun doch "etwas" viel. Okay ich bin Laie aber ich finde wenn so ein Betrag fällig wird sollte man die Kundin doch vorher mal fragen ob sie das bezahlen will oder kann???


    Ich finde es ebenfalls nicht übertrieben - und in Zukunft vorher mit dem Händler sprechen, ab welchem Betrag er mit Dir Rücksprache halten soll. Gerade wenn man noch nie eine Maschine zur Wartung gegeben hat, sollte man im Vorfeld nachfragen, in welchem Bereich die wartung grundsetzlich liegt. Eventuelle Reparaturen kommen ja dann noch dazu.

    Grüße
    Susanne

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  • Also für das, was alles gemacht wurde, scheint es mir wirklich angebracht zu sein. Allerdings hätte ich mich ohne Vorwarnung bei dem Betrag wohl auch erstmal setzten müssen. Wäre wirklich besser gewesen, sie hätten mal nachgefragt, ob das alles gemacht werden soll.


    Näht sie denn jetzt wenigstens wieder schön und toll und ...?


    Ja sie näht wirklich wunderbar!!! Habe einen Tag ziemlich spät fast in der Nacht noch was genäht und habe festgestellt, daß sie wesentlich leiser als vorher näht. Ich bin jetzt froh, daß sie so gut näht und bereue es nicht mehr sie repariert gelassen zu haben. Habe eine Fototasche aus Leder genäht, die Innnentasche dafür mit der Bernina. Da das Leder so weich war (Kalbnappa) habe ich oben am Rand einen Gummizug eingenäht. Damit hatte meine Juki-DU-1181N Probleme und zog immer Schlaufen von unten. Die Bernina hat es geschafft... Ich liebe sie :herz:


    Obwohl der Preis dafür erst mal ein riesiger Schock war :eek:


    fototasche3.jpg

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  • Mittlerweile habe ich mich ja auch von dem Schock erholt... bin froh, dass sie so gut näht ;)

    Herzliche Grüße aus Recklinghausen sendet Euch Ursel!


    Das Lächeln dass Du morgens aussendest kehrt abends zu Dir zurück ;)

  • Hallo,


    mal ganz außerhalb der Diskussion über die Preisfrage macht mich der letzte Satz - "wir gewähren Ihnen a.d. ausgeführten Arbeiten 1/2 Jahr Garantie" - etwas stutzig.


    Gelten nicht sowieso auch bei Reparaturen 2 Jahre Gewährleistung?


    Grüße, Sabine

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  • Hallo Sabine, bei Reparaturen sind es 1/2 Jahr und auch nur wenn der ursprüngliche Fehler nicht richtig behoben wurde und nach 4 Wochen wieder auftritt. 2 Jahre bei Neukauf der Maschine. LG Josefa

  • Naja, es wäe sicher schön gewesen, wenn bei dem Preis voher nachgefragt worden wäre. Ich kenne es so, das man Reparaturfreigabe bis zu einem gewissen Betrag gibt und wenns teurer wird, dann muss Rücksprache gehalten werden.
    Aber in Ordnung ist das schon, war ja nicht nur eine reine Inspektion

    Viele Grüße,
    Ines

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  • Natürlich wäre es besser gewesen vor der Reparatur Informationen bezüglich des Preises zu haben oder einen Kostenvoranschlag, anderseits erkundige ich mich als Käufer/Kunde auch vorher über die vermutlichen Kosten/Preise bevor ich etwas in Auftrag gebe oder bestelle, nicht nur was Nähmaschineninspektionen betrifft. Der Fehler -so fern man das hier so nennen will - liegt nicht allein beim Dienstleister.

    The 3 Laws of The Multispheres...


    #1: If it's supposed to move and doesn't: WD-40.
    #2: If it moves and it's not supposed to: Duct Tape
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    Matth. 5,1 - 7,29

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  • Eine einfache Wartung kostet so um die 70,- ,wenn sie günstig ist. Bei der ersten Maschine wurde aber schon etwas mehr gemacht als "durchchecken, einstellen, Reinigen".
    Hinzu kommt, dass ja keine gesetzlich Preisbindung besteht hinsichtlich der Preise für Dienstleistungen.
    Reicht ja schon wenn so ein Handwerker seine Arbeiter anständig bezahlt . Da wird es halt auch mal teurer für den Konsumenten. Man kann leider nicht alles haben: Gerechte Bezahlung für alle und trotzdem alles für einen "Appel und ein Ei". ( um es mal etwas überspitzt zu formulieren) :rolleyes:
    Der selbständige Handwerker muß eben seine Preise auch so kalkulieren, dass er und eventuell noch Andere ( Familie, Angestellte) davon leben können. Idealismus und Liebe zum Werk allein, machen auch nicht satt.


    Also nächstes mal und grundsätzlich bei "Geschäftsverhandlungen", vorher mit dem Manne oder der Frau Sprechen . :)

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    #1: If it's supposed to move and doesn't: WD-40.
    #2: If it moves and it's not supposed to: Duct Tape
    .#3: Everything else: Baking Soda.


    Matth. 5,1 - 7,29

    Einmal editiert, zuletzt von Anouk ()

  • Hallo Sabine, bei Reparaturen sind es 1/2 Jahr und auch nur wenn der ursprüngliche Fehler nicht richtig behoben wurde und nach 4 Wochen wieder auftritt. 2 Jahre bei Neukauf der Maschine. LG Josefa


    Hallo,


    da verstehe ich die §§ 631 ff. BGB und hier besonders den § 634a BGB aber anders ... :confused:



    Grüße, Sabine

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  • Hallo,
    jetzt möchte ich mich nach längerem Zugucken doch mal zu Wort melden.
    Schön, dass der Mechaniker gute Arbeit geleistet hat und die Bernina wieder näht.

    mal ganz außerhalb der Diskussion über die Preisfrage macht mich der letzte Satz - "wir gewähren Ihnen a.d. ausgeführten Arbeiten 1/2 Jahr Garantie" - etwas stutzig.


    Gelten nicht sowieso auch bei Reparaturen 2 Jahre Gewährleistung?


    Hallo Sabine, bei Reparaturen sind es 1/2 Jahr und auch nur wenn der ursprüngliche Fehler nicht richtig behoben wurde und nach 4 Wochen wieder auftritt. 2 Jahre bei Neukauf der Maschine. LG Josefa


    da verstehe ich die §§ 631 ff. BGB und hier besonders den § 634a BGB aber anders ... :confused:


    Ja Sabine, m.M.n. hast du Recht.


    Bei der Wartung oder Reparatur der Nähmaschine handelt es sich üblicherweise um einen Werkvertrag gemäß § 631 BGB mit Gewährleistungsfristen gemäß § 634a Abs. 1 BGB.


    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Abnahme (allgemein: Abholung der Nähmaschine und Bezahlung), kann aber durch Vereinbarung oder AGB auf ein Jahr verkürzt werden.
    Wenn nichts vermerkt ist, gilt die Frist von zwei Jahren. Eine Verkürzung auf unter ein Jahr ist unwirksam, dann gilt die gesetzliche Zweijahresfrist.


    Zusätzlich gewährt dieser Händler laut Rechnung eine halbjährige Garantie (nicht Gewährleistung!) auf seine Arbeit.
    Das sind zwei Paar Schuhe.


    Soweit die Theorie, in der Praxis sieht es häufig anders aus:
    - kann ich nach 11 oder 23 Monaten noch nachweisen, dass das Werk (die Reparatur) mangelhaft war oder ist durch +/- intensive Nutzung neuer Verschleiß/Schaden aufgetreten?
    - ist dasselbe Teil kaputt/verstellt, das beim letzten Mal repariert/justiert worden war oder handelt es sich um einen neuen Defekt?


    Die beste Werbung für einen Händler/Mechaniker sollte die Mundpropaganda sein. Wenn einer gut gearbeitet hat - weitersagen!

    Gruß
    Detlef


    Die Pfaff meiner Mutter hat damals zwei Monatsgehälter gekostet und näht nach über 60 Jahren immer noch. Dann müsste eine Nähmaschine, die nur einen Tageslohn kostet, umgerechnet ein Jahr halten - tatsächlich, die meisten Maschinen dieser Preisklasse schaffen das sogar.

    Einmal editiert, zuletzt von kledet () aus folgendem Grund: Doppelgruß entfernt

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