Samtvelours ich glaube da liegst du deutlich falsch.
Ich hatte beruflich auch mit Arbeitsrecht zu tun. Ich kenne das nicht, das Verkaufsverhandlungen veröffentlicht werden müssen. Falls das mal bekannt wird, sind das eher Einzelfälle.
Das Veröffentlichen von Übergabeverhandlungen, deren Ausgang offen ist , bringt doch nur Unruhe. Unruhe bei den Mitarbeitern mit Nachteilen bei der Arbeitsleistung und dito bei den Kunden, die unsicher sind wie es weitergeht und Aufträge bzw. Käufe unterlassen
Als damals die Firma mit knapp 30 Mitarbeitern, bei der mein Mann arbeitete, verkauft wurde, wurden den Mitarbeitern auch erst die vollendeten Tatsachen mitgeteilt. Auch mein Mann wusste nix, obwohl er mit dem Chef seit gemeinsamer Schulzeit befreundet ist.
Über Infopflichen an den Betriebsrat weiß ich nix, aber der darf auch nicht alles an die Mitarbeiter veröffentlichen, was er weiß.
Und ich glaube auch nicht, dass so ein Verkauf üblicherweise 2 Jahre Vorlauf braucht.

