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Kleid wurde von Schneiderin verpfuscht, was würdet Ihr tun ?

  • ich bin sprachlos, um nicht zu sagen geschockt, dass sich jemand, der sich schneiderin nennt, traut, so eine arbeit abzugeben.
    das würde ich auch reklamieren.
    viel glück.
    gruß marion

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  • :confused: Ich dachte immer, daß derjenige, der keine Schneiderausbildung nachweisen kann, auch keine Maßschneiderei in der Gewerbeanmeldung anführen darf. Die Dame, die die Änderungsschneiderei in der Nähe meiner Eltern hat, hat ihre Ausbildung in Rußland absolviert und darf in Deutschland nur Änderungen vornehmen und nicht neu anfertigen. Meine Mutti wollte sich dort mal ihren Lieblingsmantel nachnähen lassen, was die Änderungsschneiderin mit Verweis auf die Handwerksordnung und Modellschutz (oder so ähnlich) bedauernd verneinte.


    Meine Freundin Popps hat ihre Ausbildung in der ehemaligen Tschechoslowakei gemacht, die ihr in Deutschland lediglich als Bekleidungsfertigerin anerkannt wurde. Sie mußte sich der Abschlußprüfung in Schneiderhandwerk vor der Handwerkskammer, als auch der Meisterprüfung unterziehen bevor sie ihr eigenes Geschäft eröffnen konnte. Okay, das ist jetzt auch schon weit über 20 Jahre her. Doch die Kunden müssen sich doch darauf verlassen können, daß da auch eine Schneiderin am Werke ist, wo Schneiderin drauf steht.


    Ich würde die Schneiderin, die das Kleid genäht hat, nochmals aufsuchen, ihr ruhig, bestimmt und mit Nachdruck erklären, daß ich mir von einer Schneiderin ein anderes Ergebnis erwarte, zumal bereits die Anprobe deutlich werden ließ, daß da einiges nicht stimmt. Lenkt sie nicht ein und hat kein Interesse an einer vernünftigen Regelung, steht Dir der Weg zur Handwerkskammer offen.


    Alternativ ermuntere ich Dich dazu, Dir dieses Kleid selbst zu nähen, denn ich bin überzeugt, daß Dein Kleid besser wird.


    Ich drück' die Daumen.

    Kreativität ist ... eine Allround-Fähigkeit für alle :na: Lebenslagen.

    Die Eile ist der größte Feind der Qualität. (Irena Paukshte)
    Keine Frau ist perfekt, aber die aus dem Süden :biggrin: sind verdammt nah dran.

  • :confused: Ich dachte immer, daß derjenige, der keine Schneiderausbildung nachweisen kann, auch keine Maßschneiderei in der Gewerbeanmeldung anführen darf.


    Das war bis vor gut zwei Jahren auch so. Daher hatte ich auch ursprünglich auf meine Gewerbeanmeldung nur "Herstellung und Vertrieb von Kleidung und Accessoires" geschrieben, aber das hat das Ordnungsamt nicht akzeptiert und dee Bezeichnung "Maßschneiderin" bestanden.

    Viele Grüße,
    Ines

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  • Eigentlich tut sie mir ja leid, da es eine ganz Liebe ist.


    Da fällt reklamieren natürlich schwer(er). Aber so möchtest du das Kleid vermutlich nicht tragen. Und in unserer Gegenwart würde ich das auch nicht empfehlen! :D
    Wenn sie eine ganz Liebe ist, wird sie das hoffentlich einsehen. Die div fachlichen Mängel sind genannt und angesprochen worden.


    Und inzwischen hast du drüber geschlafen und dir in Ruhe eine Meinung gebildet.
    Jetzt hätte sie Gelegenheit nachzubessern... Wobei... Tja.. Ob ihr das zuzutrauen ist?


    Viell ist es deine unangenehme Aufgabe, der Frau den Zahn mit der Schneiderei zu ziehen.
    Evtl macht dir so ein Ansatz den Gang leichter?


    Wir wünschen jedenfalls viel Erfolg!
    Und der Frau prinzipiell nichts böses. Aber sogeht das ja nicht.

    Dirk - des Teufels nackter KofferNÄHER 2.0 ...

    (Alt und müffelig.)

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  • Viel Geld für ein Arbeitskittel den du nicht mal anziehen wirst. Ich wünsche dir Erfolg beim Zurückgeben.

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  • Ich bin fassungslos, das Kleid ist wirklich schlecht genäht aber auch über die Änderungen in Deutschland.


    Vor 10 Jahren wollte ich eine Änderungsschneiderei übernehmen (habe ich nicht getan weil die Räumlichkeiten so düster waren) ich hätte aber weil ich meine Ausbildung abbrochen habe und lediglich das Erste Jahr komplett war eine Zusatzprüfung bei der IHK machen müssen oder das ganze Reparatur Schneiderei nennen müssen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man jetzt eine Maßschneidererei eröffnen kann ohne Nachweis, das würde dann ja alle Handwerksbetriebe betreffen. Stellt euch mal vor ihr ruft einen Elektriker der sein Fach nicht versteht und es gibt Tote.


    Lizzy ich glaube der Mann vom Amt hat auch keine Ahnung gehabt. Auf meiner jetzigen Gewerbeanmeldung steht "Verkauf von selbstgenähten Artikel"

  • Nein, Alexandra, das betrifft bestimmte Gewerke überhaupt nicht, ich bin da zwar kein Experte, weiß aber, dass bei Elektrikern, KFZ-Werkstätten usw. Meisterzwang herrscht. Ob jetzt ein Frisör oder Kosmetiker einen Meister machen muss, darüber könnte man noch diskutieren. Aber bei solch sicherheitsrelevanten Gebieten gibt es keine Schlupflöcher.

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  • Ok das sagt dass man keinen Meister mehr braucht um ein Geschäft zu eröffnen aber doch hoffentlich zumindest eine Ausbildung ... oder gibts das auch nicht mehr? Man muss ja auch nicht unbedingt Schneidermeister sein um nähen zu können, eine Schneiderin sollte so ein Kleid auch hinbekommen dass es passt.

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  • Es gibt wohl offensichtlich nur noch 41 Berufe mit Meisterzwang


    Hier ist nochmal eine ausführlichere Liste, wo auch mit drin steht, was die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Berufe sind
    http://www.ohne-meister.de/
    Demnach sind Herren-und Damenschneider als zulassungsfreie Handwerksbetriebe (ohne Nachweis einer Qualifikation) eingestuft, Änderungsschneider ist ein handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikation.

    Viele Grüße,
    Ines

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Die Handwerkskammern lassen beim Berufsschutz eine Nische für Künstler: Nach eigenen Entwürfen schneidern, nach handelsüblichen Konfektionsgrößen statt Maßarbeit, ist auch ohne Ausbildung zur Schneiderin erlaubt. Man meldet bei der Stadt ein Gewerbe im „Kunsthandwerk“ an: „Den Handel und das Herstellen von Kunstgegenständen und Waren, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen“. Der Handel unterliegt der IHK, die für Kleingewerbetreibende keine Gebühren erhebt, bei Umsatzsteuerpflichtigen gestaffelt nach Umsatz. „Designerkleidung“ lässt sich damit auch ohne amtlichen Gesellenbrief herstellen und Boutiquen anbieten, im Internet verkaufen oder man baut sich über Werbung einen eigenen Kundenstamm auf.


    hier gefunden http://www.w6-wertarbeit.de/info/wissenswert/ausbildung

  • Ok das sagt dass man keinen Meister mehr braucht um ein Geschäft zu eröffnen aber doch hoffentlich zumindest eine Ausbildung ... oder gibts das auch nicht mehr?


    Aber man kann doch auch nur mit einer Qualifikation nachweisen, dass man eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Wenn keine die Qualifikation sehen will, kann man doch sonstwas erzählen.

    Viele Grüße,
    Ines

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  • Zitat

    Die Handwerkskammern lassen beim Berufsschutz eine Nische für Künstler: Nach eigenen Entwürfen schneidern, nach handelsüblichen Konfektionsgrößen statt Maßarbeit, ist auch ohne Ausbildung zur Schneiderin erlaubt. Man meldet bei der Stadt ein Gewerbe im „Kunsthandwerk“ an: „Den Handel und das Herstellen von Kunstgegenständen und Waren, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen“. Der Handel unterliegt der IHK, die für Kleingewerbetreibende keine Gebühren erhebt, bei Umsatzsteuerpflichtigen gestaffelt nach Umsatz. „Designerkleidung“ lässt sich damit auch ohne amtlichen Gesellenbrief herstellen und Boutiquen anbieten, im Internet verkaufen oder man baut sich über Werbung einen eigenen Kundenstamm auf.


    Gut zu wissen, da habe ich das schon mal ausm Kopp. ;)


    wenn ich das richtig verstanden habe, braucht mein keine Qualifikation im Sinne eines Gesellenbriefes...klingt so, als würde ein VHS-Kurs reichen


    Das Weitere regelt der Markt. Für den Kunden, wie bspw. Katrin, ist das natürlich Mist erstmal daneben zu liegen, aber wer den Kundenanforderungen nicht entspricht, bekommt auf Dauer keinen Fuß auf den Boden. Es ist ja auch nicht so, dass jeder Handwerker, der eine Lehre hinter sich hat, auch begabt ist.

    Grüße,
    Claudia


    Mein Blog

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  • Ach Du meine Güüüüüte! Das ist ja schlimmer als ich geahnt hatte. Ohne da jemanden schlecht machen zu wollen, aber dafür sollte man kein Geld verlangen. Das sie sich überhaupt traut das so mitzugeben :-(. DAS ist definitiv kein Aushängeschild für sie und damit sollte sie lieber niemand auf die Straße gehen lassen. *kicher* Wenn sie sich sperrt, dann sag, dass du es ständig anziehen wirst und allen Leuten erzählen wirst, dass sie das genäht hat. Dann kommt keiner mehr. Ich selber kann sowas ja auch überhaupt nicht, aber das sieht doch ein Blinder mit Krückstock, dass das nicht gut ist.

    Schöne Grüße
    Heike

  • Ja, ich bin auch so angemeldet, aber ich würde im Leben nicht sowas anbieten. Ich habe das damals auch nur gemacht falls ich mal nen Loop verkaufen wollte - aber nichtmal das mache ich :-). Kostet alles das selbe Geld: ob nun Damen- oder Herrenschneider und Feintäschnerei - also war das ein Aufwasch. Und falls ich doch mal übermütig werden sollte, dürfte ich.

    Schöne Grüße
    Heike

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