Kleid wurde von Schneiderin verpfuscht, was würdet Ihr tun ?

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich wußte mit dem Thema nicht recht wohin, bitte evtl.verschieben.
    Ich hatte ja vor, mir das Etui-Kleid aus der La Maison Victor zu nähen.
    Da ich aber sicher gehen wollte, daß es richtig sitzt, wollte ich es mir doch nähen lassen.
    Ich war bei einer niedergelassenen Schneiderin.
    Schon bei der ersten Anprobe saß das Kleid an Armen und Brust nicht und sie wollte das ändern.
    Bei der Abholung bügelte sie von mir monierte Falten nach (es wäre angeblich nicht zu eng, sondern falsch gebügelt)und zu Hause sah ich dann das Elend.
    Arm und Brust zu eng, Brustnähte zu hoch-ich habe immer das Bedürfnis, das Kleid herunter ziehen zu müssen.
    Reißverschluß schief und wellig eingenäht,der rückwärtige Schlitz zieht nach oben.
    An der aufgesetzten Passe hat sie das Futter per Hand angenäht, es franst an der gepfuschten Stelle.
    Der Übergang von Reißverschluß zur Naht geht in 2 Richtungen, sieht verdreht aus.
    Ich bin fassungslos-so hätte ich das selbst auch hin bekommen.
    Nun möchte ich eigentlich das Kleid morgen zurück bringen, mir das Geld erstatten lassen (86 Euro + 40 Euro Stoff).
    Da ja an den Armen alles zu eng ist, kann sie ja doch nichts mehr ändern und mir ist ehrlich gesagt, der Spaß an dem Kleid vergangen.
    Was sagt Ihr dazu ?
    Kann ich auf die Rücknahme bestehen ?
    Bin gespannt auf Eure Antworten !

  • Hat du ihr den Schnitt hingelegt und den Stoff und sie hat es zusmmengenäht ohne Maß zu nehmen?


    LG
    Anouk

    The 3 Laws of The Multispheres...


    #1: If it's supposed to move and doesn't: WD-40.
    #2: If it moves and it's not supposed to: Duct Tape
    .#3: Everything else: Baking Soda.


    Matth. 5,1 - 7,29

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  • Die Schneiderin hatte den Auftrag ein "Gewerke" - also ein passendes Kleid zu fertigen. Ich gehe mal davon aus, daß Ganze ist ein Werksvertrag (bin kein Rechtsanwalt) und da gilt, wenn das "Gewerke" nicht so ist, wie es sein soll, muß nachgebessert werden. Ist dies nicht möglich, muß Ersatz geleistet werden. Also entweder ein neues, passendes Kleid gefertigt werden oder eben der entstandene Schaden ersetzt, was bedeutet Geld für die Arbeit zurückgeben. - Meine Meinung.

    Kreativität ist ... eine Allround-Fähigkeit für alle :na: Lebenslagen.

    Die Eile ist der größte Feind der Qualität. (Irena Paukshte)
    Keine Frau ist perfekt, aber die aus dem Süden :biggrin: sind verdammt nah dran.

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  • in der VOB wär das so!


    VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen


    für alle, die mit der Abkürzung nichts anfangen können.

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  • Sie hat gesagt, sie hat noch einen Schnitt für ein Etui-Kleid und verwendet deshalb nicht den aus der Zeitschrift.
    Sie hat Maß genommen und ich war auch zur Anprobe.
    Dort hatte ich ja schon einiges bemängelt.
    Außerdem hatte ich sie auch darauf hingewiesen, daß der Schnitt nicht ganz gut ist, vorallem die Ärmellösung.
    Das Thema gab es hier ja vor einiger Zeit hier im Forum.

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  • wie ohne Dich zu fragen hat sie einen anderen Schnitt genommen???

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  • Anouk, ich glaube, das ist fast egal, ob vorher vermessen wurde oder nicht. Die Schneiderin hat eine Anprobe gemacht und wenn dort schon moniert wurde, dass die Ärmel zu eng sind und sie die Änderung zusagt, dann hat sie nicht "geliefert". Ich bin da juristisch auch nicht so versiert, würde mich aber im Grundsatz der Sporcherin anschließen. Ich wünsche dir, Katrin, dass das kein Gezicke wird und die Dame soviel handwerklichen Anstand hat und das Geld für Arbeit und Stoff zurückerstattet. Ansonsten könnte man noch einen Besuch bei der Handwerkskammer in Betracht ziehen - da möchte ich aber nicht voreilig (urteilen) sein.

    Grüße,
    Claudia


    Mein Blog

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  • wie ohne Dich zu fragen hat sie einen anderen Schnitt genommen???


    Nein, sie hat mir das vorher gesagt.
    Der Schnitt an sich war ja auch richtig, das Kleid eigentlich so genäht, wie ich es wollte-außer daß Sie die Steppnähte an der Passe und den Ärmelriegeln vergessen hat.
    Aber es paßt nicht und ist saumäßig genäht.
    Und sie weiß auch, daß ich selbst nähe und sicher auch genau hinsehen würde.

  • Hast du mal ein Foto?

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  • Hab' mal eine Freundin gefragt, wie sie darüber denkt. Ihre Meinung (sie ist selbstständig) ist, daß eine Nachbesserung angesagt ist, sofern die beauftragte Schneiderin folgenden Passus (oder ähnlich) in ihren AGB hat und die Kundin entsprechend vermessen hat, sowie dieses auf dem Maßblatt dokumentiert hat. Anderenfalls steht Aussage der Kundin gegen Aussage der Schneiderin.


    " ... Bei allen Kleidungsstücken, insbesondere bei Festkleidern und -anzügen, Abendmoden und Tanzbekleidung, auf Maßanfertigung bitten wir darum die passenden Schuhe und Unterkleidung (BH, Korsage, Slim-Wear, Unterrock etc.) mitzubringen. Ohne die genannten Accessoires kann keine exakte Maßnahme und keine korrekte Absteckung erfolgen und wir behalten uns die Ablehnung des Auftrags vor. ..."


    Einen anderen Schnitt statt den, von der Kundin gewünschten und trotz Maßnehmen, paße es nicht - das Ergebnis ist: keine korrekte Ausführung. Spätestens bei der ersten Anrpobe hätte das auffallen und reagiert werden müssen. Auch wenn der Preis für die Anfertigung günstig ist, hat die Kundin ein Recht auf ordentliche Näharbeit.

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  • Eine Bekannte, die früher auch für Kunden genäht hat, hatte sich das gestern angesehen und schon auf dem Bügel gesehen, daß die Schulter-Arm-Partie nicht stimmt.
    Ich versuch mal noch, Fotos zu machen.

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  • Hab' mal eine Freundin gefragt, wie sie darüber denkt. Ihre Meinung (sie ist selbstständig) ist, daß eine Nachbesserung angesagt ist, sofern die beauftragte Schneiderin folgenden Passus (oder ähnlich) in ihren AGB hat und die Kundin entsprechend vermessen hat, sowie dieses auf dem Maßblatt dokumentiert hat. Anderenfalls steht Aussage der Kundin gegen Aussage der Schneiderin.


    Bei allen Kleidungsstücken, insbesondere bei Festkleidern und -anzügen, Abendmoden und Tanzbekleidung, auf Maßanfertigung bitten wir darum die passenden Schuhe und Unterkleidung (BH, Korsage, Slim-Wear, Unterrock etc.) mitzubringen. Ohne die genannten Accessoires kann keine exakte Maßnahme und keine korrekte Absteckung erfolgen und wir behalten uns die Ablehnung des Auftrags vor.


    Ich habe überhaupt nichts Schriftliches bekommen......nicht einmal eine Auftragsnummer o.ä.

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  • Also für eine Schneiderin ist das eine Murks Arbeit. So was würde ich von mir selbst auch besser verlangtem. Ich habe auch hohe Ansprüche an mir selber.
    Auf jeden Fall reklamieren

    :kaffee:Liebe Grüße und einen schönen Tag, Sabine


    "Dummheit ist eine natürliche Begabung" (Wilhelm Busch 1832-1900)

    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten" (Albert Einstein)

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  • OMG! Wo hat die denn ihre Befähigung her? aus dem Kaugummiautomaten?
    Die Ärmel sehen aus als gehörten sie nicht zum Kleid...Die Nähte sehen aus wie mit zu fester Fadenspannung und als ob am Stoff gezogen wurde.Die Rundung von dem Knopfdingens ist unsauber....

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    2 Mal editiert, zuletzt von Anouk ()

  • Naja, hier schießen ja die Näh-Läden wie Pilze aus dem Boden.
    Sie war die letzten Jahre in den alten Bundesländern und kam jetzt wieder zurück und hat das Geschäft aufgemacht.
    Eigentlich wollte ich sie mit dem Kleid testen, da meine Tochter sich ein Brautkleid schneidern lassen möchte und auf der Suche nach der richtigen Schneiderin ist.
    Aber das war ja wohl nichts !!!1

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