Beiträge von kledet

    Ich habe hier eine Kopfbandlupe "Marke billig" mit drei verschiedenen Vergrößerungen, die ich schon mal zum Schrauben, zum Einfädeln oder Ablesen der Nadelstärke nehme. Bereits nach wenigen Minuten bekomme ich Kopfschmerzen, vemutlich durch die bescheidene Qualität der Optik.


    Lupenleuchten finde ich gut. Zum einen geben sie ein sehr helles Licht und man hat auch bei ihnen beide Hände frei. Wir haben hier eine Standleuchte mit 100mm und eine mit Tischbefestigung und Gelenk mit 125mm Glasdurchmesser. Gerade die kleinere Standleuchte (~ € 30,-) wandert durchs Haus, mal als helle Schreibtischlampe, mal zum Dornen aus dem Finger holen und auch für feine Auftrenn- und Näharbeiten.
    Gruß vom Niederrhein
    Det

    Hallo,
    jetzt möchte ich mich nach längerem Zugucken doch mal zu Wort melden.
    Schön, dass der Mechaniker gute Arbeit geleistet hat und die Bernina wieder näht.

    mal ganz außerhalb der Diskussion über die Preisfrage macht mich der letzte Satz - "wir gewähren Ihnen a.d. ausgeführten Arbeiten 1/2 Jahr Garantie" - etwas stutzig.


    Gelten nicht sowieso auch bei Reparaturen 2 Jahre Gewährleistung?


    Hallo Sabine, bei Reparaturen sind es 1/2 Jahr und auch nur wenn der ursprüngliche Fehler nicht richtig behoben wurde und nach 4 Wochen wieder auftritt. 2 Jahre bei Neukauf der Maschine. LG Josefa


    da verstehe ich die §§ 631 ff. BGB und hier besonders den § 634a BGB aber anders ... :confused:


    Ja Sabine, m.M.n. hast du Recht.


    Bei der Wartung oder Reparatur der Nähmaschine handelt es sich üblicherweise um einen Werkvertrag gemäß § 631 BGB mit Gewährleistungsfristen gemäß § 634a Abs. 1 BGB.


    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Abnahme (allgemein: Abholung der Nähmaschine und Bezahlung), kann aber durch Vereinbarung oder AGB auf ein Jahr verkürzt werden.
    Wenn nichts vermerkt ist, gilt die Frist von zwei Jahren. Eine Verkürzung auf unter ein Jahr ist unwirksam, dann gilt die gesetzliche Zweijahresfrist.


    Zusätzlich gewährt dieser Händler laut Rechnung eine halbjährige Garantie (nicht Gewährleistung!) auf seine Arbeit.
    Das sind zwei Paar Schuhe.


    Soweit die Theorie, in der Praxis sieht es häufig anders aus:
    - kann ich nach 11 oder 23 Monaten noch nachweisen, dass das Werk (die Reparatur) mangelhaft war oder ist durch +/- intensive Nutzung neuer Verschleiß/Schaden aufgetreten?
    - ist dasselbe Teil kaputt/verstellt, das beim letzten Mal repariert/justiert worden war oder handelt es sich um einen neuen Defekt?


    Die beste Werbung für einen Händler/Mechaniker sollte die Mundpropaganda sein. Wenn einer gut gearbeitet hat - weitersagen!

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