Hallo,
Uih..ist das wirklich so, das sie die wegen der Gewährleistung (nicht Garantie! das gilt nur für Neuware) nicht annehmen? Und wenn ich eine Verzichtserklärung unterschreiben würde? Ich weiß von der Gewährleistung, aber das hab ich so noch nicht gehört.
Verzichtserklärung
Ja klar, dann würden alle eine Verzichtserklärung unterschreiben (weil es dann ja ein Drittel weniger kostet) und hinterher mit dem von der Rechtsschutzversicherung bezahltem Anwalt dann doch die Gewährleistung einklagen.
Das geht nicht. Kannste vergessen.
Vielleicht in Burundi oder Kasachstan, aber nicht in Deutschland bzw. der EU. *)
Andererseits hat Glücksachen natürlich auch recht, dass eine Wartung keine Reparatur ist und die Gewährleistung sich nur auf die Wartung bezieht, wenn man eine Wartung beauftragt und bezahlt.
Eine Waschstraße muss ja nur garantieren, dass der Wagen sauberer rauskommt als er reingefahren ist und nicht bei einem Getriebe- oder Turboladerschaden zwei Monate später haften. (Beulen und Kratzer durch Waschbürsten etc. sind ein anderes Thema)
Nur: Wer eine billige Singer, Privileg, Victoria, Medion, Silvercrest usw. Maschine für kleines Geld kauft, bringt diese ja nicht alle zwei, drei Jahre für ca. 50,- Euro in die Wartung, sondern nur dann zum Mechaniker, wenn wirklich etwas kaputt ist.
Selbst wenn der Mechaniker nur den Motor tauscht, hat er das Palaver, wenn dann nach 5 Monaten das Greiferzahnrad an Altersschwäche bricht.
Es gilt ja die zweijährige gesetzliche Gewährleistung und zusätzlich in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr, der Kunde verlangt also kostenlose Instandsetzung
Außerdem verstehen 99% der Kunden den Unterschied zwischen Greiferzahnrad und Antriebszahnriemen sowieso nicht, eine kaputte Nähmaschine ist eine kaputte Nähmaschine und sie war ja erst vor kurzem hier in der Werkstatt
Ein umsichtiger Nähmaschinenmechaniker kalkuliert das alles in seine Reparaturpreise mit ein und
schwupps,
ist die Reparatur einer Discountermaschine komplett unwirtschaftlich, da sie immer den Zeitwert und fast immer auch den Neupreis einer Maschine übersteigt.
*) Diese verbraucherfreundliche Gesetzeslage in Kombination mit bürokratischer Überregulierung haben mir den Spaß an Reparaturen und dem Verkauf von gebrauchten Artikeln (nein, keine Nähmaschinen) dermaßen genommen, dass ich das Gewerbe aufgebe und nun stressarm als Angestellter arbeite. Sollen die Kunden doch sehen, wer nun ihre Geräte repariert, ohne sie über den Tisch zu ziehen - ich bin es nicht mehr.
Nachtrag: Ich will keinesfalls die Menschen oder das Rechtssystem der Länder Burundi und Kasachstan beleidigen.