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Urheberrecht für Stickmuster auf der Maschine - wer kennt sich aus?

  • So wie ich das verstehe (brother v5 Handbuch "Sticken E-3") dürfen die Stickmuster nur für den privaten Gebrauch benutzt werden, ansonsten verstößt man gegen das Urheberrecht, was hier strengstens untersagt ist. Verboten ist also "jede öffentliche oder kommerielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Mustern".


    Geht es jetzt nur darum, dass man die Muster nicht kopieren und weiterverkaufen darf, oder auch darum, dass ein gesticktes Teil a) nicht verkauft werden darf, bzw. b) bei einer kommerziellen Veranstaltung nicht benutzt werden darf?


    Ist Euch das von anderen Stickmaschinenherstellern auch bekannt?

    Nähen ist für mich wie malen, statt mit Pinsel und Farbe eben mit Nadel und Faden :cool:

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo


    das kopieren und weiterverkaufen ist grundsätzlich verboten, das sollte selbstverständlich sein!


    Wenn dabei steht, dass die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist, dann gilt das für ausgestickte Stickmuster, d.h. Teile (egal welche), die damit bestickt wurden, dürfen nicht verkauft werden. Ausgenommen davon: du hast z.Bsp. ein Kindershirt damit bestickt und das passt nicht mehr und du verkaufst es getragen als Privatperson über Ebay weiter.


    Diese Angaben sind in jedem Stickmuster, dass man kaufen kann, genau angegeben - man sollte also grundsätzlich die AGB beim Kauf lesen!

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  • Wie Jennifer schreibt hat da jede Firma seine eigenen AGBs.
    Bei Rock Queen z.B. darfst du die Muster z.B. gewerblich nutzen
    Bei Embroidery Library z.B. kannst du dir eine Lizenz kaufen. Die ist je nach Menge gestaffelt.


    Auch dann gibt es partiell noch Einschränkungen: z.B. darf das Muster nicht verändert werden, also weder größer noch kleiner, noch darfst du etwas weglassen etc.


    Mitunter erstaunlich ist es, wenn du Anfragen stellst, weil du gewerblich Dateien nutzen möchtest, was dabei heraus kommt. Also "rechnet" sich eine Anfrage durchaus.

    seid lieb gegrüßt
    Ute und Chenoa-Carisma



    "Keine Frau ist mit fünfundvierzig Jahren noch jung, aber sie kann in jedem Alter unwiderstehlich sein." Coco Chanel


    "Viel Feind, viel Ehr´". Oder: "Was kümmert es die Eiche, wenn sich ein Schwein an ihr scheuert" ;)



  • Verständlich ist für mich, dass keine Stickmuster kopiert und dann weiterverkauft werden dürfen. Ist wie bei DVD´s und CD´s.


    Es heißt nicht "gewerbliche Nutzung" sondern: "jede öffentliche oder kommerielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Mustern", das irritiert mich, ist aber wohl genau das damit gemeint?


    Weiterführend im Text:
    "Im Speicher der Maschinie sind viele Buchstaben- und Dekorstickmuster gespeichert. Sie können allerdings auch die auf den Stickkarten enthaltenen Muster (getrennt erhältlich) verwenden. "
    Dieser Text irritiert mich noch?? Wie darf ich das verstehen?



    lieben Dank für Eure Hilfestellung.

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  • Guckt mal hier, damit sind wohl diese Muster gemeint, die du extra erwerben kannst.


    Mit "jede öffentliche oder kommerielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Mustern" komme ich auch nicht so ganz klar, verkaufen tue ich eh nix, aber wie es ist wenn ich Teile z.B T-Shirt, MugRugs etc besticke und verschenke da bin ich mir auch noch nicht klar ob das unter diese Aussage fällt. :confused:

  • Beitrag von dark_soul ()

    Dieser Beitrag wurde von Anne Liebler gelöscht ().
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    • Offizieller Beitrag

    Hallo


    verschenken darfst du eigentlich immer ;) Nur halt kein Geld dran verdienen.


    Unter "öffentlich" ist oft auch gemeint, dass du damit nichts besticken darfst und das dann spenden - z.Bsp. an eine Tombola. Dort wird nämlich wieder mit dem Verkauf von Losen ein Gewinn gemacht und das ist nicht erlaubt. Oder in den USA auch beliebt: spenden und dann werden die Sachen meistbietend verkauft für einen guten Zweck. Auch das wäre nicht erlaubt.


    Ansonsten - wenn dir wirklich was unklar ist: eine Mail an den Verkäufer hilft immer :)

  • Wenn vor öffentlicher Nutzung gewarnt wird wäre ich auch mit der Veröffentlichung von Bildern vorsichtig.


    Ich würde was das angeht aber mal einen Anwalt fragen, wenn ich zum Beispiel einen Blog hätte, oftmals sind bei solchen Sachen auch Verbote angegeben, die sich auf amerikanisches Recht beziehen, und in Deutschland gar nicht zum Tragen kommen.



    Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

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    Lichtmess vorbei, dadurch sieht man vieles im richtigen Licht!

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  • :party::party:ich wünsch Euch an dieser Stelle mal einen guten Rutsch in ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2016


    :party::party::party:

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  • So heute dann für alle Interessierte


    Die Nachfrage bei brother egab:


    dass die Stickmuster, die sich in deren Stickmaschinen befinden, auf Waren gestickt werden können. Diese Waren dürfen dann gewerblich vertrieben werden. Hiervon ausgenommen sind Disney-Stickmotive (seit mehreren Jahren nicht mehr in den Maschinen).


    :applaus:

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