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Der Verkauf von selbstgenähter Kinderkleidung.... kritisch hinterfragt

    • Offizieller Beitrag

    Und ist es schon "wiederholt", sobald man ein 2.Teil gegen Materialkosten näht?


    Das hängt dann vom Mitarbeiter des Finanzamtes ab.


    Das wiederholt trifft übrigens auch auf ebay zu. Das Finanzamt darf den ebay-account überprüfen. Sollten dort wiederholt "Fehlkäufe" "Fehlproduktionen" verkauft werden, kann es auch zur Einstufung reichen.

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    • Offizieller Beitrag

    Genau so ist es.


    Und wer jetzt meint, einen Ebay-Account interessiere ein Finanzamt nicht, der täuscht.


    Ihr glaubt nicht, wie oft ich in den vergangenen fast 20 Jahren schon von sog. Mitbewerbern beim Finanzamt anonym angezeigt wurde! Die Sachbearbeiterin in Sinsheim kannte mich schon. Die rief mich regelmäßig an und meinte dann nur, dass ich mal wieder angezeigt worden sei, ich aber nicht vorbeikommen müsste - sie kennt mich ja und alle Unterlagen lägen vor.........


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  • Ihr glaubt nicht, wie oft ich in den vergangenen fast 20 Jahren schon von sog. Mitbewerbern beim Finanzamt anonym angezeigt wurde!


    Das geht mir so dermaßen und unglaublich auf den Keks, wie die Mädels sich untereinander die Augen aushacken.
    Ich bei Facebook in einer Gruppe für Klein- bzw. Nebengewerbe. Da geht´s fast nur noch darum, wo und wie man am besten jemanden anzeigen kann, der vermeintlich kein Gewerbe at oder keine CE Kennzeichnung oder, oder, oder...
    Es reicht doch wohl, dass da ständig irgendwelche Abmahnanwälte am Start sind, muss man sich auch noch gegenseitig bekämpfen? Und anonyme Anzeigen gehen dann schonmal dreimal nicht. Wenn mir was stinkt, dann kläre ich das persönlich / schriftlich und lasse vorab wenigstens eine Warnung da, wenn´s mir so arg auf den Keks geht.


    Wie fühlt man sich da eigentlich, wenn das FA anruft und von einer Anzeige spricht, die vorliegt? Also, ich hätte da einen Riesenkloss im Magen...

    • Offizieller Beitrag

    Den hatte ich nur beim ersten Mal.


    Da musste ich mit allen Unterlagen "antanzen" und beweisen, dass ich ganz brav ein Gewerbe führe, mit allen rechtlichen Angaben und Unterlagen und Steuerbescheiden.


    Danach ging es jedesmal per Telefon ;) Ich hatte immer die gleiche Sachbearbeiterin und die war sehr nett. Die meinte dann jedesmal nur, sie hätte ja meine Steuernummer ;) Sie hat sogar manchmal was bei mir gekauft, wenn sie ein Geschenk gebraucht hat :D


    Tja, sorry - und genau deswegen hab ich auch keinerlei Verständnis für all die schwarzen Schafe, diese ganzen Bastelmuttis, die auf Kosten der legalen Gewerbetreibenden ihre Sachen schwarz verkaufen, sich an keine Auflagen und Regeln halten und uns dann auch noch die Preise kaputt machen!

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  • Es reicht doch wohl, dass da ständig irgendwelche Abmahnanwälte am Start sind, muss man sich auch noch gegenseitig bekämpfen?


    Wenn ich richtig informiert bin, kann dich ein Anwalt nur im Auftrag eines Mandanten abmahnen.
    Zu so einer Abmahnung gehört ja ein berechtigtes Interesse u. das hat meist nur ein Mitbewerber, ein Konkurrent.
    Der Anwalt handelt also nur in Auftrag eines Mandanten.


    Allerdings gibt es durchaus Anwälte, die im Auftrag ihrer Mandanten, das Netz durchsuchen nach Fehlern der Konkurrenz.
    Diese Konkurennten, die Fehler in ihren Angebot haben, werden dann vom Anwalt im Auftrag des Mandanten abgemahnt.


    Weil das ein lukratives Geschäft ist, verdienen beide wahrscheinlich gut daran.
    Es gibt Anwälte die da wirklich drauf spezilisiert sind, die nennt man dann Abmahnanwälte.
    Trotzdem brauchen sie ein Mandat.


    Oder ist es anders?


    VG
    Benzinchen

    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Benzinchen hat Recht, nur mal so mahnt einen keiner ab. Ein Anwalt benötigt einen Mandanten um so tätig zu werden (da braucht er sich aber letztendlich pro Gewerk auch nur einen suchen und kann dann zig Anmahnungen schreiben....).


    Und ich kann jeden verstehen der gegen schwarz arbeitende "Mitbewerber" vorgeht (ich meine nicht Leute wie Jenny, sondern die die laut rumtönen dass sie verkaufen ohne Gewerbe -und ich möchte nicht wissen, wie viel der plötzlich auftauchenden "EBook-Malerinnen" das schwarz machen!!!!)



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    Lichtmess vorbei, dadurch sieht man vieles im richtigen Licht!

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  • Tja, sorry - und genau deswegen hab ich auch keinerlei Verständnis für all die schwarzen Schafe, diese ganzen Bastelmuttis, die auf Kosten der legalen Gewerbetreibenden ihre Sachen schwarz verkaufen, sich an keine Auflagen und Regeln halten und uns dann auch noch die Preise kaputt machen!


    Das hat wohl keiner von uns und ich würde in einem entsprechenden Fall auch handeln - zumindest wenn es mir in meinem Bereich auffallen würde. Nach Kinderklamotten suche ich ja in der Regel nicht, sondern sehe mich eher auf den Seiten "meiner" Konkurrenz um.

    Aber da ich selbst erst seit einem Jahr ein Gewerbe angemeldet habe, weiß ich mittlerweile auch, was man alles übersehen /vergessen kann. Auf Dinge wie CE-Kennzeichnung etc. stößt man schnell, aber dass die auch auf Hundespielzeug gehört, könnte man leicht übersehen. Auch mit z.B. der Verpackungslizenz sieht es so aus. Man muss sich schon sehr gründlich informieren, um wirklich alle Stolperfallen auszumerzen und es gibt Menschen, die gehen danach regelrecht auf die Suche.
    Ich finde schon, dass man es schwer hat, wenn man ein Neben/Kleingewerbe aufziehen will. Ich war bei einem Gründerseminar Anfang März und weder die Verpackungslizenz noch die Produkthaftpflicht oder das korrekte Widerrufsrecht für online-Shops wurden da behandelt. Es ging da mehr um EÜR, Anmeldung IHK oder HWK und BG. Also fast so, als gäbe das Internet noch gar nicht. Wenn ich alleine mit diesen Infos losgelegt hätte, hätte ich einiges falsch gemacht und deshalb bin ich sich froh dass es solche Gruppen gibt. Nur schade eben, dass sie oft an Jagdgeschwader erinnern.


    Ich denke, man kann auch mal nachsichtig sein, ohne gleich Schwarzarbeit zu fördern.

  • Definition gewerblich: selbstständig, wiederholt und mit Gewinnerziehlungsabsicht.


    Dem Finanzamt reicht EINES davon.
    ...


    Ohne dem Grundtenor widersprechen zu wollen: Nein, eines alleine reicht nicht (dauerhaft). Hast du ein Gewerbe und erwirtschaftest keinen Gewinn, bist du ganz schnell in der Kategorie "Liebhaberei" und wirst aufgefordert, das Gewerbe wieder abzumelden.


    ...sonst wäre es ja auch eine schöne Idee, sämtliche eingekauften Materialien steuerlich abzusetzen...


    Salat

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo


    das ist so auch nicht korrekt und der allgemeine Irrglaube. Wer oder was als Liebhaberei eingestuft wird, sagt das Finanzamt. Und ob Gewinn oder nicht - da kommt es auf den Umsatz an!


    Es kann Jahre dauern, bis man als Liebhaberei eingestuft wird - und selbst dann ist man gewerblich mit allen Rechten und Pflichten, ist lediglich davon befreit, sich mit dem Finanzamt rumzuärgern ;) Der ganze andere rechtliche Kram ist bei einem Gewerbe nach Liebhaberei genau der Gleiche!!!

    • Offizieller Beitrag

    Ohne dem Grundtenor widersprechen zu wollen: Nein, eines alleine reicht nicht (dauerhaft). Hast du ein Gewerbe und erwirtschaftest keinen Gewinn, bist du ganz schnell in der Kategorie "Liebhaberei" und wirst aufgefordert, das Gewerbe wieder abzumelden.


    ...sonst wäre es ja auch eine schöne Idee, sämtliche eingekauften Materialien steuerlich abzusetzen...


    Salat


    Da ich als Finanzbuchhalterin den rechtlichen Kram in- und auswendig lernen musste, kenne ich mich sehr wohl damit aus.


    Dem Finanzamt reicht ein Status davon um jemanden als gewerblich einzustufen.


    Und das Thema Liebhaberei entscheidet auch das Finanzamt und nicht der Gewerbetreibende aus eigenem Antrieb.

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  • ....
    Und das Thema Liebhaberei entscheidet auch das Finanzamt und nicht der Gewerbetreibende aus eigenem Antrieb.


    Dem wollte ich nicht widersprechen.


    CharmingQuilts: ja, es KANN Jahre dauern. Kommt wohl sehr auf das Finanzamt an. Inwiefern du allerdings meinst, man wäre "befreit davon, sich mit dem Finanzamt herumzuärgern", sehe ich gerade nicht. Eine Steuererklärung hast du in jedem Fall zu liefern.


    Also, um nochmal deutlich zu werden: sieht das Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht, kannst du trotz selbst und ständig schnell als "Liebhaberei" eingestuft werden.


    ...und sollen wir nochmal das Thema "Nebeneinkünfte aus selbständiger Arbeit" einwerfen, nur so als Abrundung des Ganzen?


    Salat

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber keine monatlichen Steuervoranmeldungen mehr, etc. pp. Und du kannst keinen Verlust mehr absetzen.


    Und ehrlich - wer einen wirklich guten Steuerberater hat, der wird seinen Gewinn eh auf ein Minimum drücken ;) Ich bin jetzt nächstes Jahr 20 Jahre selbständig und habe immer zugesehen, dass ich nicht nach einem Steuerschlupfloch in Luxemburg gucken muss, weil mein Gewinn so schwindelerregend hoch ist :rofl: Und trotzdem bin ich keine Liebhaberei - ich mache nämlich im 5 stelligen Bereich Umsätze - deswegen bin ich auch MWSt pflichtig :)

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  • Hallo,


    ich habe jetzt seit einem Jahr ein Gewerbe angemeldet und dachte mir, ich wärme mal wieder den Thread auf. Was haltet ihr denn jetzt nach 5 Jahren vom Neuen Verpackungsgesetz? Und habt ihr einen guten Anbieter zum Lizenzieren? Mir wurde http://www.lizenzero.de empfohlen und ich möchte mir noch ein paar Meinungen einholen. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Lizenzero gemacht?


    Viele Grüße

    Darius

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