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LED Nähmaschinenlampe ohne CE Kennzeichnung?

  • Moin Moin


    Ich weiß nicht so genau, ob das jetzt in diesen Bereich gehört :confused: Ansonsten bitte verschieben


    Ich hatte mir eine LED Lampe für die Nähmaschine gekauft, laut Beschreibung und Fotos war das CE Zeichen und ein Schukostecker zu sehen. Bekommen habe ich eine Lampe ohne CE und der Stecker fehlt auch. Ich möchte das Ding auf gar keinen Fall behalten, denn es ist nicht das was ich bestellt habe bzw. in diesem Shop zu sehen war. Wenn er mir nicht das richtige liefern kann oder will, möchte ich mein Geld zurück inkl. Versand. Bin mir aber nicht Sicher, ob ich darauf bestehen kann :skeptisch:


    Mit dem Verkäufer, der sich erst nach Tagen gemeldet hat, gab es heiße Diskussionen und seit ich mit der Verbraucherschutzzentrale gedroht habe, kommt gar keine Antwort mehr :rolleyes:


    Meine Frage ist nun:
    1. Dürfen LED Lampen ohne die CE Kennzeichnung überhaupt verkauft werden?
    Ich google wie eine wilde, aber das Juristendeutsch ist nicht meine Welt :o


    Ich hatte vorsichtshalber Sreenshots erstellt, da ich vor dem Kauf eigentlich schon Bedenken hatte (hätte mal besser auf meinen Bauch hören sollen!)
    DAS habe ich bestellt und bezahlt


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    Bekommen habe ich das


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    Nette Grüße
    Kerstin


    Grammatik- und Rechtschreibfehler, sowie Stilbrüche, dürft ihr gerne behalten. Ich habe noch mehr! ;)

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    Nähmaschine JUKI HZL-NX7 Kirei

    2018 war die Maschine erstmals auf der H+H zu sehen, im Sommer war die JUKI NX7 Kirei dann endlich erhältlich. Die große Schwester der DX7 punkten mit vielen Features aus der Industrie. Im Forum gibt es einen lesenswerten ausführlichen Test- und Erfahrungsbericht.
     

    technische Daten | Produktseite Hersteller | Händlersuche

  • ich bin mit einem Sicherheitsingenieur verheiratet und habe gerade nochmal nachgefragt, in Europa dürfen Produkte ohne CE Zeichen nicht in den Verkehr gebracht werden.
    Solltest du in Europa gekauft haben (also kein Versand aus China oder so), dann muss der Händler das CE Zeichen nachweisen können.


    Tricksen kann der Händler hier, in dem er aus dem Nicht-EU Ausland versendet und das auch iwo in seinen AGB erwähnt. Dann ist der Kunde derjenige, der das Produkt in den Verkehr bringt ohne CE Zeichen.


    Deine Lampe hat auch nur 2 Adern...die bekommt kein CE Zeichen, meint der Männe grad beim Blick auf das Bild.

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  • Wenn du die Lampe im Versandhandel in Deutschland gekauft hast, hast du ein gesetzliches Rückgaberecht.
    Das muß in de AGBs des Händlers erwähnt sein.
    Die Lampe muß noch nicht einmal einen Mangel haben, du kannst sie einfach so zurückgeben u.
    brauchst dafür keinen speziellen Grund.


    Das gilt nicht nur für Ebay & Co., sondern für den gesamten Versandhandel (bis auf wenige Ausnahmen, unter die deine Lampe aber nicht fällt)


    Google mal nach " Widerrufsrecht Fernabsatzgesetz"


    Viele Grüße
    Benzinchen


    Wie es mit Artikeln aus dem europäischen Ausland ist, weiß ich im Moment nicht genau.

    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Ich hatte mir eine LED Lampe für die Nähmaschine gekauft, laut Beschreibung und Fotos war das CE Zeichen und ein Schukostecker zu sehen. Bekommen habe ich eine Lampe ohne CE und der Stecker fehlt auch.


    Zumindest was den fehlenden Schukostecker betrifft, ist Deine Reklamation meiner Ansicht nach unberechtigt, denn, wie man bei der angehängten Grafik erkennen kann, steht dort, dass ohne Stecker geliefert wird:



    Bei Bestellungen im Internet muss man unbedingt auf jede Kleinigkeit achten. Der Hinweis ist zwar jetzt nicht überdeutlich angebracht, aber er ist zweifellos vorhanden.

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  • Ähm und an eine computermaschine würde ich das Teil mit dem Magneten auch nicht pappen.


    LG
    Anouk

    The 3 Laws of The Multispheres...


    #1: If it's supposed to move and doesn't: WD-40.
    #2: If it moves and it's not supposed to: Duct Tape
    .#3: Everything else: Baking Soda.


    Matth. 5,1 - 7,29

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kerstin,


    ich würde mich auf mein Widerrufsrecht bestehen und es zurückschicken.
    Er bezieht sich ja auf das Fernabsatzgesetz.


    Das CE-Zeichen in der Beschreibung bezieht sich wohl auf den (nicht im Lieferumfang enthaltenen) Schuko-Stecker.
    Der Schuko-Stecker könnte nachmontiert werden.


    Aber...


    ich würde die Lampe nicht an meine computergesteuerte Maschine heften. Ich pers. würde sie zurückschicken.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg.

    Liebe Grüße


    Sonja

    Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sichere Weg zum Erfolg ist immer, es doch noch einmal zu versuchen. Thomas A. Edison

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  • Deine Lampe hat auch nur 2 Adern...die bekommt kein CE Zeichen, meint der Männe grad beim Blick auf das Bild.


    Gell, da fehlt die Erdung?!
    Also doch brandgefährlicher Chinaschrott für € 3,50 :eek:


    Zumindest was den fehlenden Schukostecker betrifft, ist Deine Reklamation meiner Ansicht nach unberechtigt, denn, wie man bei der angehängten Grafik erkennen kann, steht dort, dass ohne Stecker geliefert wird:


    Und genau deshalb hatte ich Screenshots erstellt, denn als ich diese Lampe kaufte, war das die einzigste, bei der ich das nicht lesen konnte. Bei allen anderen war der Hinweis aber da!


    ich würde mich auf mein Widerrufsrecht bestehen und es zurückschicken.
    Er bezieht sich ja auf das Fernabsatzgesetz.


    Ich möchte aber nicht 2x Porto für etwas zahlen, das ich so überhaupt nicht bestellt habe :o



    ich würde die Lampe nicht an meine computergesteuerte Maschine heften.


    Schon mein Avatar gesehen? ;)
    Ich habe eine mechanische Bernina

    Nette Grüße
    Kerstin


    Grammatik- und Rechtschreibfehler, sowie Stilbrüche, dürft ihr gerne behalten. Ich habe noch mehr! ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte aber nicht 2x Porto für etwas zahlen, das ich so überhaupt nicht bestellt habe :o



    Schon mein Avatar gesehen? ;)
    Ich habe eine mechanische Bernina


    Nein, ich habe nicht in Deinen Avatar gesehen. Ich habe nur auf Deine Frage geantwortet und gesagt was ich machen würde.


    Die Entscheidung musst Du treffen.


    Du kannst es entweder behalten und verwenden /oder Dich ärgern
    Du kannst es zurückschicken auf Grund des Widerrufrechts.
    Der nicht im Lieferumfang enthaltene Schukostecker ist kein Grund vom Kauf zurück zu treten.


    sorry - aber Du wolltest unsere Meinung dazu hören. :2cent:

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  • Selbst WENN der fehlende Stecker kein Grund ist, wäre es aber trotzdem die fehlende CE Kennzeichnung, die in der Artikelbeschreibung steht und auch auf einem Foto zu sehen ist. Oder täusche ich mich?


    Der Verkäufer hat mir den Link zum Hersteller gegeben, damit ich dort selbst nach der CE Kennzeichnung sehen bzw. nachfragen kann. Abgesehen davon, dass ich die Lampe dort überhaupt nicht gefunden habe, andere Lampen öffnen sich bei mir nicht (Internet zu langsam?!), ist das doch eigentlich nicht meine Aufgabe, sondern seine. Er verkauft doch innerhalb der EU und wenn er "Werbung" (die verboten ist) für das CE Zeichen macht, dann soll er es auch präsentieren :mad:


    Egal. Mittlerweile bin ich so geladen, dass ich tatsächlich an die Verbraucherschutzzentrale schreiben werde. Froh bin ich nur, dass ich keine Nähmaschine bei dem gekauft habe, wer weiß, was ich da für € 900,- bekommen hätte? :skeptisch:

    Nette Grüße
    Kerstin


    Grammatik- und Rechtschreibfehler, sowie Stilbrüche, dürft ihr gerne behalten. Ich habe noch mehr! ;)

  • hallo Kerstin


    ...auf dem Bild im Shop von Sewtex ist das CE-Zeichen auf dem Schaltergehäuse drauf...darf also in der EU in den Handel gebracht werden...die Dir gelieferte Lampe aber nicht..unbedingt auf CE-Zeichen beharren ...oder zurückschicken...


    ...übrigens...die Aussage "Deine Lampe hat auch nur 2 Adern...die bekommt kein CE Zeichen" stimmt nicht...sonst hätten alle Nachttisch-Lampen mit 2-poligem Eurostecker und alle 2-poligen Netzgeräte für Handys etc. auch kein CE-Zertifikat...Stichwort: Doppelt schutzisoliert / Schutzklasse II...steht so in den einschlägigen Prüf-Dokumenten...


    Gruss aus der Schweiz
    Stefan


    Nachtrag: Es ist Sache des Inverkehrbringers die CE-Konformität nachzuweisen...also nicht Deine Aufgabe...nur so als Anmerkung :confused:

    Gruss aus der Schweiz
    Stefan

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  • Aber...


    ich würde die Lampe nicht an meine computergesteuerte Maschine heften.


    Warum? Ich möchte jetzt nicht zu sehr Off-Topic werden, aber da ich so etwas immer wieder lese, frage ich jetzt einfach mal nach. (Wenn's stört, mache ich da gerne mal einen eigenen Thread zu auf, das mich das doch sehr interessiert.)
    Welche Auswirkungen sollte ein statisches Magnetfeld auf elektronische Bauteile haben? Ich hätte Bedenken, wenn es um feine Mechanik - z.B. in einer Uhr - gehen würde, da hier durch ein starkes Magnetfeld dünne Metallteile verbogen werden könnten. Aber ansonsten :confused:


    LG Silvia

    • Offizieller Beitrag

    Warum? Ich möchte jetzt nicht zu sehr Off-Topic werden, aber da ich so etwas immer wieder lese, frage ich jetzt einfach mal nach. (Wenn's stört, mache ich da gerne mal einen eigenen Thread zu auf, das mich das doch sehr interessiert.)
    Welche Auswirkungen sollte ein statisches Magnetfeld auf elektronische Bauteile haben? Ich hätte Bedenken, wenn es um feine Mechanik - z.B. in einer Uhr - gehen würde, da hier durch ein starkes Magnetfeld dünne Metallteile verbogen werden könnten. Aber ansonsten :confused:


    LG Silvia


    Hallo Silvia,


    ganz einfach: meine Maschine ist für mich im wahrsten Sinne des Wortes Luxus. Ich habe laaaange dafür gespart. Und genau aus diesem Grund würde ich nicht durch ggf. fahrlässiges Handeln meine Maschine beschädigen wollen.
    Ich kann als Laie nicht einschätzen wie empfindlich oder eben unempfindlich die Bauteile sind. Ich habe mit Magneten in anderen Bereichen schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Daher bin ich einfach vorsichtig.

    Liebe Grüße


    Sonja

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  • ...übrigens...die Aussage "Deine Lampe hat auch nur 2 Adern...die bekommt kein CE Zeichen" stimmt nicht...sonst hätten alle Nachttisch-Lampen mit 2-poligem Eurostecker und alle 2-poligen Netzgeräte für Handys etc. auch kein CE-Zertifikat...Stichwort: Doppelt schutzisoliert / Schutzklasse II...steht so in den einschlägigen Prüf-Dokumenten...


    Danke, Stefan!
    Ich habe mich schon richtig doll gelesen und war mir jetzt nicht Sicher, ob man die Erdung nur bei einem Metallgehäuse braucht und das bei Plastik eh keine Rolle spielt, da es ja keinen Strom leitet. :rolleyes:


    Ich habe der Verbraucherzentrale `ne Mail geschickt, wenn da etwas im Argen liegt, werden die sich wohl darum kümmern.



    Welche Auswirkungen sollte ein statisches Magnetfeld auf elektronische Bauteile haben?


    Ich hätte da aber auch Bedenken, dass sich Teile von einer Platine lösen oder anderes einen Schaden erleidet :o

    Nette Grüße
    Kerstin


    Grammatik- und Rechtschreibfehler, sowie Stilbrüche, dürft ihr gerne behalten. Ich habe noch mehr! ;)

  • ...es gibt 2 relevante Gründe, warum bestimmte Computer-Maschinen auf "Klebe-/Halte-Magnete" irritiert reagieren können:


    1.
    ...einige Maschinen-Typen verwenden sogenannte "Hall-Sensoren"...das sind magnetfeldsensitive elektronische Bauteile...oder sogar noch Reed-Kontakte...das sind magnetfeldsensitive Edelmetallkontakte...als Positions-Sensoren...z.B. Armwellenpositionsgeber (Nadel hoch/tief), Knopfloch-Längensensor oder auch als End-Schalter XY-Achse bei Stickmaschinen...deren Messwerte werden durch "magnetische Fremdfelder" verfälscht...insbesondere wenn der Magnet zufälligerweise nahe eines dieser Sensoren angebracht ist...


    2.
    ...auf den meisten Steuerplatinen sind ferromagnetische Induktivitäten verbaut...deren berechneter Wert ändert sich durch Fremdfeldeinflüsse...was zu temporären Fehlfunktionen einzelner Elektronik-Baugruppen führen kann...deren Ursachen man dann meist fast nicht findet :confused:


    ...bei Maschinen-Typen mit opoelektronischen Sensoren spielen Fremdfelder normalerweise keine Rolle...da gibt es keinen stichhaltigen Grund, dass man keine Magnethalter verwenden sollte...


    Genügt diese Erklärung?


    Gruss aus der Schweiz
    Stefan

    Gruss aus der Schweiz
    Stefan

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  • Hallo Stefan,


    ja, danke.
    Wenn es einen physikalisch-technischen Grund gibt, dann verstehe ich das und kann danach handeln. Ich finde es nur immer schwierig, wenn etwas ohne stichhaltigen Grund behauptet wird und sich weiterverbreitet und alle sagen's weiter, aber keiner weiß warum... Das scheint bei diesem Thema nun ja nicht der Fall zu sein ;)


    LG Silvia

  • Vorsicht, Vorsicht, wenn ihr etwas für eure Nähmaschinen kauft ... :rolleyes:


    Ich habe heute diese Antwort von der Verbraucherzentrale bekommen:

    Zitat

    ... vielen Dank für Ihre Nachricht an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.


    Wir haben Ihre Anfrage überprüft, müssen jedoch davon ausgehen, dass es sich bei dem Produkt bei welchem Sie die Artikelbeschreibung bzw. die Kennzeichnung beanstanden um ein professionelles Spezialteil handelt, welches nicht zu reinen Privatzwecken verwendet wird. Daher müssen wir davon ausgehen, dass das Produkt im Rahmen einer gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit erworben wurde. Auf diese Fälle ist das Verbraucherrecht nicht anwendbar ...

    Nette Grüße
    Kerstin


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