Hallo shadow3rd,
bei Bau und Renovierung handelt es sich zumindest teilweise um Werkverträge, da kenne ich die Regelungen nicht. Gibt es dort nicht auch längere Gewährleistungen von fünf Jahren?
Wobei ich es aber auch komisch finden würde. Was wenn man kurz vor Gewährleistungsende eine Nachbesserung verlangt, bekommt, es aber immer noch nicht funktioniert? Beim nächsten Mal sagt dann der Händler: "Sorry, gestern abgelaufen, mir wurscht dass es immer noch nicht passt" ?
Zunächst mal gilt ja die Beweislastumkehr. Wenn man erst 23 Monate nach dem Kauf bemerkt, dass der Artikel fehlerhaft ist, dann muss man ja erst mal nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat, was in den meisten Fällen schwer fallen wird.
Es sei denn, da ist ein Fehler in der Serie bekannt, was aber hier kaum der Fall sein dürfte, da die Overlock ja schon länger produziert werden.
Also können wir uns auf die Fälle beschränken, die in den ersten zwölf (bzw. früher: sechs) Monate nach dem Kauf auftreten: Da muss ja der Händler nachweisen, dass der Käufer den Artikel kaputtgemacht hat. Kann er das nicht, dann gilt der Gewährleistungsfall: Also Geld zurück, Ersatzmaschine oder Nachbesserung.
Tritt bis zum Ende der Gewährleistung (24 Monate) bei der nachgebesserten Maschine der selbe Fehler nochmals auf, dann kann man sich ja das Geld zurückgeben lassen und eine neue Maschine kaufen, bei der die Zeit von vorne anfängt.