Hallo
also, mir platzt da ehrlich gesagt immer gleich der Kragen. Nach 16 Jahren im Online-Geschäft kann ich solche Aussagen einfach nicht mehr hören 
Selbst wenn sich nach Jahren herausstellt, dass kein Gewinn erzielt wird - dann bestimmt es das FINANZAMT, ob es Liebhaberei ist und nicht DU oder ICH..........!!!!
Und wenn das Finanzamt meint, es ist Liebhaberei, dann ist es immer noch ein Gewerbeschein. Und damit sind bestimmte Verpflichtungen fällig - IHK, Krankenkasse, Gewerbemüll, Textil-BG, Handwerkskammer und was sonst noch.
Dazu kommen bestimmte Verantwortungen, die man als Gewerbetreibender eben auch noch hat: Impressumspflicht, AGB, Rücknahmeverpflichtung, Verpackungsverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, CE-Kennzeichen, Medizinproduktegesetz (für jedes läppische Kirschkernkissen!), eventl. Steuerberater, rechtliche Beratung (ich sag nur Abmahnewellen!) und so weiter und so fort.
Und JEDER der meint, das deklariert er mal eben selbst als Liebhaberei, macht das SCHWARZ! Und das ist strafbar! Und wer was anderes behauptet, ist einfach nicht richtig informiert.
So, und jetzt dürft ihr gern auf mich einprügeln.........