Hallo
und mal wieder der Irrglaube - "deklariere es als Hobby".......... Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald du etwas verkaufen willst. Egal was - ob Äpfel, Eier oder Stickereien. Wenn du dann so wenig Umsatz und/oder Gewinn machst, dass das Finanzamt dies als "Hobby" einstuft, dann ist das so. Das entscheidet aber das Finanzamt - und nicht du oder sonstwer. 
Du hast ja schon ein Gewerbe, also kannst du eine Gewerbe-Erweiterung machen. Da muss dann rein: Anfertigung und Verkauf von Stickereien. Dann wird sich die IHK ganz schnell bei dir melden. Die sind aber i.d.R. beitragsfrei wenn man es beantragt und unter einer gewissen Umsatzgrenze bleibt. Die Handwerkskammer wird sich auch ganz schnell melden. Da gibts aber soweit ich weiß keinerlei Ausnahmen - da wird der Mindestbetrag fällig.
Für das Sticken an sich brauchst du keinen Gesellenbrief o.ä. Das kannst du anbieten ohne große Einschränkungen.
Was dich da allerdings einschränkt sind die Nutzungsbedingungen der Stickmuster-Anbieter. Die also immer und unbedingt genau lesen (am Besten vor dem Kauf einer Datei) und auch dran halten. Mittlerweile sind die Anbieter sehr streng, da viel zu viel Schindluder getrieben wurde und mahnen gnadenlos ab!
Es gibt verschiedene Anbieter:
- die einen erlauben uneingeschränkt die gewerbliche Nutzung (dann darfst du die Muster draufsticken wo du willst und sie verkaufen)
- dann gibts es diejenigen, die grundsätzlich jede gewerbliche Nutzung ausschließen
- und dazwischen viele Graustufen: von Sticken auf Kleidung und das dann verkaufen bis hin zu Aufnähern - oder andere verbieten das Sticken auf Filz und als Aufnäher verkaufen, wieder andere sagen, das Motiv darf nur 10x gestickt und verkauft werden - da ist eigentlich alles möglich
- Anbieter, die eine zusätzliche Nutzungserweiterung für Gewerbe anbieten, die man dann extra kaufen kann
Grundsätzlich kann sich jeder Anbieter genau selbst überlegen, wie er seine Dateien "freigibt", d.h. wirklich sorgfältig prüfen und drauf achten, was bei wem erlaubt ist und was nicht. Immer ausdrucken und gut aufbewahren, was bei der Datei an AGB mitgeliefert wurde - damit du notfalls Beweise hast, falls mal ein teurer Brief vom Anwalt kommt.
Also - im Prinzip kannst du nach dem Gang aufs Amt sofort loslegen
Allerdings gibt es viel zu beachten! Da hängt auch ne Menge Organisation dran - frag mich, woher ich das weiß
Aber wenn man das im Griff hat, ist das Sticken eine wirklich schöne Sache!