EU-DSGVO und Bilder im Forum​

  • Deine Meinung zum Porsche und deren Fahrer in allen Ehren: ein wenig drastisch, oder? Manch einer fährt halt einen Porsche, weil es für ihn einfach ein tolles Auto ist. Nicht jeder BMW-Fahrer ist ein Proll, nicht jeder Opel- Fahrer ist ein lahmer Rentner und so weiter.

    Drei Jahre Motorenentwicklung prägen ungemein. Drastisch? Nein. Erfahrungsbasiert. Wenn es tatsächlich Leute gibt, die das Teil ausschließlich fahren, weil sie es für toll befinden, dann haben die sich nie in den gleichen Sphären bewegt wie ich. Aber meinetwegen soll ja jeder fahren, was er will.

    Ich habe keine Wespentaille. - Ich habe eine Hummelhüfte.

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  • Beitrag von dark_soul ()

    Dieser Beitrag wurde von Anne Liebler gelöscht ().
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    • Offizieller Beitrag

    Und ich muss wohl meine Konzertfotos aus den vergangenen Jahren löschen. Ich kotz gerade dermaßen....

    Meine privaten Bilder an der Wand mit irgendwelchen Sternchen und so habe ich bereits verpixelt. Könnte ja mal Besuch kommen... :S

    • Offizieller Beitrag

    Nö, musst Du nicht, die DSGVO gilt für Sachen die nach dem 25.05. hoch geladen werden (steht so in jeder Ausarbeitung zu dem Thema und wurde mir von meinem Haus- und Hofjuristen so bestätigt).

    Dazu würde ich gern ´ne seriöse Quelle sehen, ich kenne auch von meinen Kunden nur gegenteilige Stimmen. Respektive: "Warten wir mal ab, was passiert."

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  • Beitrag von dark_soul ()

    Dieser Beitrag wurde von Anne Liebler gelöscht ().
  • Dein Chef kann sich dazu an die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer wenden. Das Thema betrifft viele Firmen...es sei denn es ist ein Amt, dann wohl eher nicht. ;)

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  • Dazu würde ich gern ´ne seriöse Quelle sehen, ich kenne auch von meinen Kunden nur gegenteilige Stimmen. Respektive: "Warten wir mal ab, was passiert."

    gerne:


    § 99 DSGVO

    Inkrafttreten 25.05.2018


    Übersetzt:

    Für alles dass an diesem Tag geschieht gelten die neuen Verordnungen. Ist bei allen Gesetzen so, und war auch schon immer so (wird Dir so jeder Jurrist bestätigen).


    Das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat hat FAQs eingestellt und Besonders ein Dokument zur Fortgeltung bereits erteilter Einwilligungen. Ausdrücklich ausgenommen sind nur 2 Bereiche, davon ist ener der zu Kindern unter 16 Jahren. Heraus gegeben wurde die Mitteilung hierzu vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (https://www.bfdi.bund.de/Share…_blob=publicationFile&v=1)


    Insgesamt:


    Es ist davon auszugehen, dass bei den wenigsten Bildern mit mehreren Menschen die im Netz hochgeladen wurden jemals eine nach alten Vorschriften gültige Genehmigung erteilt wurde.


    Es ist daher sicherlich richtig, vorsichtshalber alle Bilder zu löschen auf denen Menschen zu sehen sind AUSSER dem der das Bild hoch geladen hat (ein von Bettina hoch geladenes Bild von ihr selbst vor dem 25.05.2017 ist also vollig unkritsch, so als Beispiel). Solche Bilder werden aber weniger für Webseitenbetreiber JETZT gefährlich, vielmehr werden nun kommende Abmahnungswellen auch solche altbekannten Sachverhalte mit aufzugreifen versuchen.


    Alle Bilder mit Kindern zu löschen ist allein schon deshalb eine gute Idee, weil es längst überfällig war dies zu unterbinden (leider sind die gesetzlichen Vorgaben in Artikel 8, was das angeht, noch immer zu lasch).


    Dieses Interview gibt (was Photografieren und das Veröffentlichen von Bildern angeht) eine sehr gute Zusammenfassung:


    https://neunzehn72.de/wie-halten-wir-es-mit-dem-datenschutz/


    Wäre der Datenschutz zur Thematik des Veröffentlichens von Bildern in den vergangenen Jahren nicht dermaßen oft umgangen worden (schließlich ist es rechtlich schon lange so dass man die schriftliche Genehmigung des Photografierten vor Veröffentlichung braucht, es sei denn, es handelte sich um ein Bild dass die Meschen nicht als Hauptmotiv hat) wäre die Panik nur halb so groß.


    Das weit größere Problem (also notwendige Umstellungen) sind bei Blogs und Webseiten tatsächlich die DSGVO konvorme Verwendung aktuell anfallender Daten (also Kommentarfelder bei Blogs, Beweis der Löschung personenbezogener Daten etc.). Da liegt die Schuld der derzeitigen Panik aber doch tatsächlich bei den Betreibern, die DSGVO und deren Inkrafttreten ist doch lang genug bekannt.

    _______________________________________________
    Lichtmess vorbei, dadurch sieht man vieles im richtigen Licht!

  • Das ist doch einfach alles nur noch Irrsinn :mauer: :graete: :klo:

    Du hast so recht!

    Vor allem, da es die Bilder vor dem Ende der welt sowas von gar nicht betrifft!!!

    Grüßle
    Annette


    Kerlchen, ach Kerlchen, ich liebe dein Lachen doch so sehr!
    (Angelehnt an den kleinen Prinzen von Antoine de Saint Exupéry)

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  • Und ich muss wohl meine Konzertfotos aus den vergangenen Jahren löschen. Ich kotz gerade dermaßen....

    Nein, musst du nicht!

    Das ist mit Kanonen auf Spatzen schießen!

    https://www.datenschutzbeauftr…lligung-veroeffentlichen/

    Grüßle
    Annette


    Kerlchen, ach Kerlchen, ich liebe dein Lachen doch so sehr!
    (Angelehnt an den kleinen Prinzen von Antoine de Saint Exupéry)

  • Beitrag von dark_soul ()

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    • Offizieller Beitrag

    Danke. Ich bin etwas negativ angehaucht und sehe in der Tat dort im PDF nicht unbedingt eine rechtswirksame Handlungsanordnung für diejenigen Minimachtausüber in den Stuben des öffentlichen Dienstes, die dann die Bußgelder festsetzen und verhängen, gegen die man dann gebührenpflichtig prozessieren muss. Und vor Gericht ist´s dann eh wie auf hoher See... Die bisher rechtswirksame Einwilligung ist ziemlich unmöglich nachzuweisen, der reine Upload reicht dazu IMHO nicht.


    Interviews zur DSGV perlen aktuell an mir ab, sorry. Was mir da die letzten Wochen untergekommen ist... Da frage ich mich, ob die Staatsexamen neuerdings so leicht zu erledigen sind. ;)

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