Ich kann dann da auch nichts erkennen was mit Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung zu tun haben könnte.
Aus Umsatzsteuerrechtlicher Sicht bist Du Unternehmer, wenn Du:
selbstständig, gewerblich, wiederholt (nachhaltig) zur Erzielung von Einnahmen tätig wirst. siehe § 2Abs. 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz
Dem Finanzamt reicht übrigens ein Faktor davon, es müssen nicht alles Faktoren gleichzeitig erfüllt werden.
Und die Kennzeichnung "Kleingewerbe" vergibt das Finanzamt anhand der Umsätze, das bestimmt nicht der Unternehmer.
[Eine Tätigkeit ist gewerblich oder beruflich, wenn sie nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird.
Hier wird im Gesetz (§ 2 Abs. 1 Satz 3 UStG) ganz eindeutig nicht von Gewinnerzielungsabsicht gesprochen.
Für das Umsatzsteuerrecht ist es also unerheblich, ob der Unternehmer mit seinem Handeln einen Gewinn erzielen möchte.
Schon die Absicht Einnahmen zu erzielen genügt aus.
Wenn eine Person also die Absicht hatte, Einnahmen zu erzielen, es ihr aber letztendlich nicht geglückt ist, ist diese Voraussetzung dennoch erfüllt.
Zudem muss die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt werden.
Diese Nachhaltigkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn sich jemand wie ein Händler am Markt beteiligt und wiederholt handelt.]