Alles anzeigenIch habe da andere Informationen.
Ein Gewerbe wird angemeldet um wirklich Geld zu verdienen. Man muss natürlich Buch führen über Einnahmen und Ausgaben.
Diese werden ja jährlich überprüft. Wenn aber nach mehreren Jahren nicht wirklich ein Anstieg bzw. nicht mehr als über einen gewissen Betrag hinaus Geld eingenommen wurde,
gilt dieses Gewerbe mehr als Hobby, als wirklich einem finanziellen Zweck.
Man darf ja schließlich auch für 400€ steuerfrei arbeiten gehen.
Wenn also jemand einen Obulus für seine Arbeit haben möchte, ist das nicht unmöglich, aber man sollte es abklären lassen.
Einfach mal beim Finanzamt nachfragen, wie man das regeln kann.
Nicht ganz. Du unterliegst dem Einkommenssteuergesetz, sobald Du:
- selbstständig,
- wiederholt,
- und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.
Bei der Gewinnerzielungsabsicht reicht die Absicht. Erst wenn nach einigen Jahren sich heraussstellt, dass Du keinen Gewinn erzielst kann es als Liebhaberei eingestuft werden. Demnach wärst Du dann gewerblich unterwegs.
Quelle: Einkommenssteuergesetz in diesem Falle hier auf Wikipedia Einkünfte aus Gewerbebetrieb
