Das macht die Bank ohnehin. Nur die Beerdigungskosten kann man gegen entsprechende Belege bezahlen lassen.
Das ist falsch. Gibt es keine Vollmacht über den Tod hinaus, ist das Konto zu. Da geht sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt keine Zahlung mehr raus. Und zwar so lange, bis Jemand mit einem Erbschein winkt. Miete und Nebenkosten ist das Einzige was die Bank noch an Zahlungen tätigt.
