Ja, dann könntest Du das Profilbild behalten. Die Nutzungserklärung muss dann zum Beispiel Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnort, Zweck und Dauer der Speicherung enthalten, per klassischer Post unterschrieben an Anne geschickt werden und von Anne dann wiederum DSGVO-konform aufbewahrt werden. Wer soll das machen, kontrollieren und vor allem wissen, ob es wirklich DIE Person ist, die in der Nutzungserklärung angegeben ist? Irre Scheisse, letztlich kommt es auf die Auslegung an, da bin ich gespannt. Es geht quasi von "alles bleibt wie bisher" bis "nix Fotos mit Menschen".
Ich habe gerade bei ´ner Band 20 Jahre Konzerthistorie samt Bildern gelöscht, weil da logischerweise das Publikum oft mit drauf ist und die Band keinen Bock auf irgendwelches Theater mit durchgeknallten Einzelpersonen hat...