Mobiles Arbeiten bedeutet aber doch ortsunabhängiges Arbeiten. Heisst also: es gibt keine Verpflichtung, das in Deinen privaten 4 Wänden zu tun. Du könntest auch im Park, auf Mauritius oder im nächsten Starbucks arbeiten.
Es gibt keine Verpflichtung des Mitarbeiters, Arbeitsgerät anzuschaffen. Datenschutzrechtliche Fragen muss der Arbeitgeber bei diesem Konstrukt klären und lösen. Und Arbeitsschutz/zeitgesetze gelten ganz normal.
Ich hoffe, Eure Betriebsvereinbarung klärt diese Fragen und Ihr lasst Euch als MA nicht vereumeln.