Verkauf von Stickarbeiten

  • Hallo Ihr Lieben,


    wer kann mir sagen welche rechtlichen "Besonderheiten" ich beachten muss, wenn ich etwas gesticktes verkaufen will.
    Oder wenn ich für jemanden etwas sticke und dann für diese Arbeit ein Rechnung ausstelle.


    Einen Gewerbeschein habe ich, allerdings ist der momentan beschränkt auf meine Tätigkeit in der musikalischen Früherziehung.


    Das müsste ich also nachtragen lassen?


    Darf ich aber überhaupt ohne beruflichen Abschluss gestickte Artikel verkaufen bzw. im Auftrag sticken?
    Oder ist dafür eine bestimmte berufliche Qualifikation notwendig?


    Wenn ja welche?


    Danke für alle Antworten.


    Eine schöne Adventszeit


    LG
    jojojo

  • Neben dem Gewerbe kommt noch die Handwerkskammer hinzu.


    Wie hoch da die Kosten sind ist, wie mir aus zahlreichen Beiträgen im Netz erscheint, abhängig von Bundesland und der konkreten Kammer (am besten vorher dort erkundigen UND freiwillig melden, nicht erst warten bis sie auf Dich zukommen).


    Bei gekauften Mustern musst Du beachten, ob sie gewerblich genutzt werden dürfen.


    Eine bestimmte berufliche Qualifikation brauchst Du nicht.



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  • Hallo
    danke für die Antwort.


    Was genau muss man den dann der Handwerkskammer melden?


    Mir hat nämlich jemand erzählt dass man bei der Handwerkskammer dann auch
    immer seinen Gesellenbrief für das jeweilige Handwerk mit vorzeigen muss.


    Ich habe aber keinerlei Gesellenbrief.


    Danke für die Hilfe


    LG

  • Hi, bei der Handwerkskammer fällst unter die Schneiderein d.h es sofort Beiträge - sprich bereits ab 0,00€ Einkommen - Kleingewerbe fällig, was du dann bist - nicht ohne. Ich zahle 150,00€ und dafür musst du lange sticken. Ich denke du sollst es unter Hobby einstufen und auf diversen Märkten anbieten. LG Josefa

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  • Hallo jojojo,


    zum Thema Gesellenbrief bzw. Meisterbrief:


    Gemäß Anlage B, § 18 Abs. 2 Nr. 20 HWO fällt der "Sticker" unter "Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden dürfen". Demzufolge benötigst du für die Ausübung keine Zulassung :)


    Grüße
    Sven

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, stickst Du mit der Hand oder mit Maschine?
    Das Sticken mit Maschine ist ein handwerksähnlicher Beruf und man muss keine Ausbildung nachweisen (weil es diese auch nicht gibt). Die Anmeldung bei der Handwerkskammer bringt dann einen Eintrag in dieser Rubrik.

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  • Es kann sogar sein, dass die IHK zuständig ist, da du einen Handel betreibst. Da erkundige dich mal. Im Zweifel entscheidet die IHK auch ob das eintragsfähig wäre und klärt dies mit der zuständigen HWK...KGT (Kleingewerbetreibende) könnten auch beitragsfrei gestellt werden. Bei meiner IHK konnte ich herausfinden, das KGT, die nicht mehr al 5.200 € pro Jahr Gewinn (nach Einkommenssteuergesetz) erzielen, beitragsfrei gestellt werden.
    (§ 5 Beitragsfreistellung nach § 3 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 IHKG)

  • Hallo, stickst Du mit der Hand oder mit Maschine?
    Das Sticken mit Maschine ist ein handwerksähnlicher Beruf und man muss keine Ausbildung nachweisen (weil es diese auch nicht gibt). Die Anmeldung bei der Handwerkskammer bringt dann einen Eintrag in dieser Rubrik.


    Das macht keinen Unterschied - seit der HWO-Reform 2004 ist auch das Gewerbe der Stickerin zulassungsfrei. Das Gewerbe ist allerdings anzeigepflichtig.

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  • Die IHK befreit aber eher, als die HWK.


    Und sticken ist ein Handwerk, selbst wenn man damit irgendwie in die IHK geht, kann sich trotzdem die HWK melden (spätestens wenn einen jemand anschwärzt, genau wie beim Verkauf auf Märkten ohne Gewerbe/Kammerzugehörigkeit).

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  • Meine Anmerkung:
    Tätigkeitsberufe wie unterrichtende, erziehende Berufe fallen in die Freiberuflichkeit, du mußt kein Gewerbe anmelden.
    Wenn du etwas Produkartiges verkaufst, benötigst du ein Gewerbe.
    Das ist ein "finanzamtlicher"Unterschied.


    VG

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo


    und mal wieder der Irrglaube - "deklariere es als Hobby".......... Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald du etwas verkaufen willst. Egal was - ob Äpfel, Eier oder Stickereien. Wenn du dann so wenig Umsatz und/oder Gewinn machst, dass das Finanzamt dies als "Hobby" einstuft, dann ist das so. Das entscheidet aber das Finanzamt - und nicht du oder sonstwer. :2cent:


    Du hast ja schon ein Gewerbe, also kannst du eine Gewerbe-Erweiterung machen. Da muss dann rein: Anfertigung und Verkauf von Stickereien. Dann wird sich die IHK ganz schnell bei dir melden. Die sind aber i.d.R. beitragsfrei wenn man es beantragt und unter einer gewissen Umsatzgrenze bleibt. Die Handwerkskammer wird sich auch ganz schnell melden. Da gibts aber soweit ich weiß keinerlei Ausnahmen - da wird der Mindestbetrag fällig.


    Für das Sticken an sich brauchst du keinen Gesellenbrief o.ä. Das kannst du anbieten ohne große Einschränkungen.


    Was dich da allerdings einschränkt sind die Nutzungsbedingungen der Stickmuster-Anbieter. Die also immer und unbedingt genau lesen (am Besten vor dem Kauf einer Datei) und auch dran halten. Mittlerweile sind die Anbieter sehr streng, da viel zu viel Schindluder getrieben wurde und mahnen gnadenlos ab!


    Es gibt verschiedene Anbieter:


    - die einen erlauben uneingeschränkt die gewerbliche Nutzung (dann darfst du die Muster draufsticken wo du willst und sie verkaufen)
    - dann gibts es diejenigen, die grundsätzlich jede gewerbliche Nutzung ausschließen
    - und dazwischen viele Graustufen: von Sticken auf Kleidung und das dann verkaufen bis hin zu Aufnähern - oder andere verbieten das Sticken auf Filz und als Aufnäher verkaufen, wieder andere sagen, das Motiv darf nur 10x gestickt und verkauft werden - da ist eigentlich alles möglich
    - Anbieter, die eine zusätzliche Nutzungserweiterung für Gewerbe anbieten, die man dann extra kaufen kann


    Grundsätzlich kann sich jeder Anbieter genau selbst überlegen, wie er seine Dateien "freigibt", d.h. wirklich sorgfältig prüfen und drauf achten, was bei wem erlaubt ist und was nicht. Immer ausdrucken und gut aufbewahren, was bei der Datei an AGB mitgeliefert wurde - damit du notfalls Beweise hast, falls mal ein teurer Brief vom Anwalt kommt.


    Also - im Prinzip kannst du nach dem Gang aufs Amt sofort loslegen :) Allerdings gibt es viel zu beachten! Da hängt auch ne Menge Organisation dran - frag mich, woher ich das weiß :D Aber wenn man das im Griff hat, ist das Sticken eine wirklich schöne Sache!

  • Hallo,


    vielen Dank für alle Antworten.
    in der IHK bin ich ja bereits gemeldet und momentan läuft die Früherziehung unter Kleingewerbe.
    Gewerbeanmeldung war damals nötig, da die Eltern teilweise ein Instrumentenpaket für den Kurs bei mir kaufen ...
    Von daher ist das geklärt.


    Wenn ich alle Beiträge richtig verstanden habe müsste ich mich jetzt noch bei der Handwerkskammer melden
    falls ich bestickte Artikel verkaufen möchte?
    Und die Gebühren sind je nach Region verschieden?
    Wie unterschiedlich ist das denn? Über ein paar Beispiele wäre ich sehr dankbar.


    Herzlichen Dank für alle Infos

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo


    das ist wirklich unterschiedlich - ich habe schon von Beträgen zwischen 150 und 800 Euro Mindestbeiträgen pro Jahr gehört. Das kommt aber sicher zum Einen auf die Region, dann auf die Art der Eintragung und auch auf deinen Umsatz an.


    Da hilft nur - direkt anfragen bei deiner zuständigen HWK.

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