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Enlighten muckt bei Nahtkreuzungen und nach Einfädeln

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    Nähmaschine JUKI HZL-NX7 Kirei

    2018 war die Maschine erstmals auf der H+H zu sehen, im Sommer war die JUKI NX7 Kirei dann endlich erhältlich. Die große Schwester der DX7 punkten mit vielen Features aus der Industrie. Im Forum gibt es einen lesenswerten ausführlichen Test- und Erfahrungsbericht.
     

    technische Daten | Produktseite Hersteller | Händlersuche

  • Hier die Arktikelnummer: B5002T22A


    Aha, der Fuß heisst bei uns in D dann "Teflonfuß" laut Internetrecherche, spannend. Und den kann man inzwischen hier in D kaufen.


    Ich muss jetzt mal den Rasen mähen, äh, die üppigen Wildkräuter beschneiden. Hab ich 'ne Lust dazu...

    Viele Grüße

    Conny

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  • Ich finde es klasse, wie du hier Hilfe bekommst, aber als ich gelesen habe, es sind 5 Monate seit dem Kauf vorbei, kam mir nur in den Kopt, du musst ganz schnell handeln.


    Es geht um den Bereich Gewährleistung, Garantie und die Folgen für dich oder sagen wir lieber deinen Geldbeutel.


    Beim Kauf der Maschine startete die zweijährige Gewährleistungszeit. Aber gleichzeitig starten die 6 Monate Beweispflicht des Händlers bei einem Mangel.

    In den ersten sechs Monaten geht man davon aus, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Da muss dann der Verkäufer beweisen, dass das nicht der Fall war.
    Der Verkäufer haftet in der Zeit für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche sogenannten versteckte Mängel, die sich erst später innerhalb der sechs Monate bemerkbar machen.


    Ab dem 7. Monat bist du in der Beweislast. Sprich, dann musst du beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

    Beim Kaufrecht wird da sehr viel umgangssprachlich durcheinander geschmissen. Im Regelfall sagt jeder, er hätte Garantie und die Sechsmonatsfrist ist oft auch nicht bekannt.

    Die Realität zeigt, dass ein Fehler innhalb der ersten sechs Monate meist vom Verkäufer anstandslos behoben wird und das kostet dich nichts, weil er meist nicht nachweisen kann, dass der Fehler beim Kauf noch nicht bestand. Wenn der Händler das schon in den ersten sechs Monaten meist nicht kann, wie soll der Käufer das dann ab dem 7. Monat nachweisen?


    Unser Jurist sagt immer, Gewährleistung und Garantie sind zwar schön, aber problemlos ist es für dich nur in den ersten sechs Monaten.


    Kommen wir zur Garantie, und da meine ich nun das Wort richtig rechtlich verwendet.
    Über die zwei Jahre Gewährleistung hinaus kann ein Hersteller eine Garantie geben. Die bezieht sich meist nur auf bestimmte Bereiche der Kaufsache und deren Funktionsfähigkeit. Da werden oft Teile ausgenommen. Bei Nähmaschinen, etc. habe ich da keine Erfahrung, aber bei Laptops sind es z. B. oft die Netzteile, ich habe sogar schon erlebt, dass die Arbeitsspeicher und die Tastaturen ausgenommen wurden.

    Der Hersteller kann seine gegebene Garantie auch von bestimmten Bedingungen abhängig machen, wie z. B. einer regelmäßigen Inspektion.


    Auch wichtig: Gewährleistung ist Sache des Händlers, sprich du musst den Mangel ihm gegenüber geltend machen. Garantie ist Sache des Herstellers.


    Deshalb würde ich so schnell wie möglich zum Händler gehen und die Probleme vor Ort aufzeigen. Wenn er behauptet, der Fehler läge vor der Nähmaschine

    ;), dann lass dir vor Ort zeigen, dass seine Behauptung stimmt. Sprich nimm die genähten Teile mit, die Probleme bereiten und lass dir vor Ort vorführen, dass er diese Stellen problemlos nähen kann.


    Falls das wirklich das Fall sein sollte - glaube ich weniger, nach dem, was hier so geschrieben wurde - dann siehst du im Regelfall, was du machen musst, damit auch du dann mit der Maschine keine Probleme mehr hast.

    Falls er es auch nicht hinbekommt, muss er den Fehler kostenlos für dich beseitigen auf eine der Arten der Sachmängelhaftung.


    Falls er sich wieder so benimmt, wie du das schon angedeutet hast, lass dir das schriftlich geben und wende dich an Babylock. Wenn hier im Forum jemand ist, der anbietet, bei der Kontaktaufnahme mit dem Hersteller behilflich zu sein, dann nimm das in Anspruch. So ein bisschen Vitamin B, wie Jennifer das angeboten hat, ist bei solchen Sachen Gold wert.


    Wichtig ist nun nur, dass du den Mangel innerhalb der sechs Monate gegenüber dem Händler geltend machst und das schriftlich, dass du dann einen Nachweis hast.

    LG rufie


    Der einzige Geschmack, der einem Menschen wirklich Befriedigung geben kann,

    ist sein eigener (Philip Rosenthal)

  • Hallo ihr lieben ....


    ich weiß gar nicht...soll ich mich zuerst bedanken , für all eure vielen Antworten und tollen Ratschläge oder mich entschuldigen, dass ich mich erst jetzt zu Wort melde....


    Ich bin neu hier und dachte man bekäme eine Info per Mail, wenn jemand etwas postet, auf den selbst erstellen Blog.....naja, nun weiß ich....schau ab und wann mal rein :whistling:

    Habe nun grade die Einstellungen gefunden und geändert,nun sollte ich eine Mail bekommen, wenn es eine neue Antwort oder einen Kommentar gibt.....


    direkt nach dem ich hier den Beitrag geschrieben hatte dachte ich mir,.....pfffff......ich mach das jetzt. Babylock direkt kontaktiert. Die waren seeeeehr sehr nett, verständnisvoll und es war Ihnen wirklich arg, das ich so total unhappy bin mit der neuen Maschine.

    Ich sollte sie einschicken, dies musste leider über den Hänlder gehen.


    Gesagt,getan. Auch mit dem Techniker hab ich telefoniert, der mir nun gestern erklärte, dass das Messer stumpf gewesen sei, dadurch klemmt es, dadurch wird nicht richtig transportiert, was das Problem mit dem ,,Stoff wird seitlich weggedrückt und Fäden von Ober-und Untergreifer hängen in der Luft, anstatt sich um die Stoffkante zu legen" erklären würde.


    Kann ich auch nachvollziehen,dass dies so zusammenhängen kann.

    Was ich nicht nachvollziehen kann, dass es überhaupt stumpf sein kann. Ich habe vier Sommerkleider aus Musselin genäht mit der Maschine. Ihr wisst,Musselin ist ein hauchdünnes Stöffchen.

    Zudem meinte er noch die Position der Stichplatte habe er leicht korrigiert, ansonsten läuft die Maschine einwandfrei.

    Wenn auch sehr skeptisch dachte ich gut.....probieren wir es ....

    Er sagte er müsse die Maschine aber erst zum Händler schicken , der sie dann mir schickt. Weil sein als Großhändler den Händler nicht übergehen dürfen....

    Ich ahnte schon, das es da wieder Ärger geben wird.


    Nun bitte festhalten und hinsetzten, dass ihr nicht vom Hocker fallt.....


    Der Händler hat mir per Mail mitgeteilt, dass er die Info hat, das lediglich das Messer stumpf war, dass ich das auch selber hätte tauschen können, oder die das hätten machen können ....somit müsse er das neue Messer berechnen und er legt die Rechnung bei........


    Für eine Maschine, die ich im Februar gekaut habe, vier Kleider mit genäht habe, die nicht richtig läuft......

    So wie ich den Händler einschätze würde er mir sicher Probleme bereiten, wenn ich ihn namentlich nenne, darum möchte ich ihn namentlich nicht nennen.auch wenn er es verdient hätte.

    Habe noch nie erlebt, dass so mit einem umgegangen wird.


    Ich habe umgehend wieder beim Hersteller angerufen, habe mich nun dort massiv beschwert über den Händler,habe gebeten,den Kauf rückgängig zu machen um die Maschine bei einem anderen Händler kaufen zu können. Die Dame war sehr bestürzt und hat sich mein Elend brav angehört. Hat mir versprochen sie bespricht es mit ihrem Chef und spricht nochmal mit dem Techniker und ruft mich an Montag zurück.

    Ich habe die Fehler mit dem Handy auf Video aufgenommen und werde die denen schicken. Sieh at versprochen, dass die sich das ansehen.


    Leider bin ich technisch nicht so bewandert....die Videos sind im Mp vier Format. Wir basteln gerade daran, die zu ändern, sodass man es denen schicken kann.



    So.....ich werde berichten,über den weiteren Verlauf ......


    Viele Grüße an Euch....

    Kerstin

    3 Mal editiert, zuletzt von Honeybabe ()

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  • Erinnere Deinen Händler an das Thema Gewährleistung und dass es im Rahmen der Gewährleistung abgedeckt sein muss, ein stumpfes Messer bei einer NEUEN Maschine auszutauschen. Neuware hat einwandfrei zu funktionieren, in Deinem Fall darf man getrost davon ausgehen, dass das nicht der Fall war. Er hat jetzt die Wahl: entweder, er übergibt Dir im Rahmen der Gewährleistung eine korrekt funktionierende, einwandfreie Maschine oder Du wandelst, d.h. Du bekommst den Kaufpreis zurück.


    Momentan bewegt Ihr Euch im Bereich der Nachbesserung. Die darf dann aber für Dich nichts kosten. Lass Dich also hier nicht auf Debatten ein. Will der Verkäufer Dir die Maschine nicht übergeben, ohne dass Du etwas bezahlst, lässt Du sie beim Händler, räumst ihm schriftlich eine weitere Frist zur Nacherfüllung im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung ein und kündigst darüber hinaus an, dass Du im Fall der Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurück trittst. Das Schreiben solltest Du per Einschreiben mit Rückschein schicken.


    NOCH befindest Du Dich in dem Zeitfenster, in dem der Händler in der Pflicht ist. Nach einem halben Jahr wechselt die Beweislast - dann müsstest Du beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat, das erschwert die Sache erheblich. Also handle jetzt und lass Dich nicht vereumeln.

  • Im Klartext, Kerstin: Du musst nicht mit dem Hersteller und irgendwelchen Filmchen agieren. Dein Ansprechpartner ist der Händler. Mit DEM hast Du einen Vertrag, und den hat er zu erfüllen.

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